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Mitteilungspflicht des BRV?

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FWLeh
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wenn ich heute als Arbeitnehmer auf unseren BRV mit einem Problem zukomme, muss er die Angelegenheit dann eigentlich den anderen BRM in der nächsten Sitzung mitteilen um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten? Oder kann er mich einfach beratschlagen und die Sache hat sich erledigt?

Viele Grüße

FWLeh

4.433011

Community-Antworten (11)

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pit47

31.10.2008 um 09:52 Uhr

Hallo FWLeh, das kommt auf das Problem an ,welches Du hast. Der BRV sollte aber auf jeden Fall den BR über das Problem informieren und dem BR sagen, ob es schon gelöst worden ist oder nicht.

O
otti

31.10.2008 um 09:58 Uhr

Das sehe ich genau so.

Otti

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RAKO

31.10.2008 um 10:15 Uhr

Wenn Du Dich beim Betriebsrat (über den BRV) BESCHWERST, dann hat sich der gesamte BR mit der Sache zu beschäftigen und auf Abhilfe zu drängen.

Ein "Problem" kann er auch selber lösen, wenn es nicht um ein mitbestimmungspflichtiges Problem (z.B. nicht beantragte, aber von dir verlangte Mehrarbeit) geht.

F
FWLeh

31.10.2008 um 10:22 Uhr

Hallo nochmal,

über den BRV habe ich mich nicht beschwert. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich einen Kollegen für schützenswert halte, da dieser offebar psychische Probleme hat und von den Kollegen fertig gemacht wird. Muss das dann auf der Sitzung behandelt werden oder kann er allein weitere Schritte einleiten? Die Geschäftsleitung und den Betriebsarzt habe ich auch eingeschaltet. Nur bin ich mir nicht sicher ob der Rest des BR darüber Bescheid weiß. Denn nachdem es seit heute morgen Neuerungen in "dem Fall" gibt bin ich schon der Meinung, dass der gesamte BR darüber nachdenken sollte.

P
packer

31.10.2008 um 11:08 Uhr

moin FWLeh,

erst einmal würde ich als BR dein ansinnen vertraulich behandeln. ggf gehe ich auf den kollegen zu und spreche erst einmal mit ihm. der hintergrund ist, daß der BR einen offiziellen auftrag von dem betroffenen haben muß zu handeln. der betroffene entscheidet primär, ob er das thema im Br behandelt haben möchte! ist nach meinem gespräch mit dem kollegen von ihm das signal gekommen, dieses thema im BR auf die TO zu setzen kann ich auch mit den anderen kollegen vom BR darüber beratschlagen. alles andere geschieht über den kopf des betreffenden hinweg und kann durchaus auch zusätzlichen schaden anrichten. ich finde es gut, daß du dich für ihn einsetzt, aber so wie du es machst ist es vieleicht nicht der optimale weg. gut würde ich es finden, wenn du mit ihm sprichst und ihm hilfe anbietest und ihr beiden dann ev. zusammen einen termin bei einem BR mitglied seines vertrauens besucht. ein weiteres problem an solchen geschichten ist auch, daß oftmals die betroffenen gar nicht in der wahrnehmung sind wie aussenstehende. es gibt z.b. genug alkoholiker ,die stein und bein schwören würden, sie könnten jederzeit aufhören... hier ist ein geschulter berater gefordert!

lieben gruß vom packer

F
FWLeh

31.10.2008 um 11:35 Uhr

Ein Gespräch hatte ich bereits vor Wochen mit Ihm geführt. Auf den BR ist er bisher nicht zugekommen.

Im Klartext heisst das also, selbst wenn ich weiss dass er Psychoterror ausgesetzt ist kann ich ihm so lange nicht helfen bis er selbst den Mund aufmacht...?!

Auch wenn seine Kollegen (weil ich ihm helfen wollte) jetzt den Psychoterror bei mir weiterführen?

M
Magenta

31.10.2008 um 12:02 Uhr

Na, wenn dass nicht Mobbing ist.

Der BR ist verpflichtet gegen Mobbing vorzugehen, wenn er davon Kenntnis erhält - solte es natürlich nicht über den kopf des betroffenen hinweg machen.

Aber da du ja jetzt für denen Mut und kollegiales Angagement terrorisiert wirst (ganz typisch für Mobbing), kannst du dich an den BR wenden. Vielleicht wird es nicht den Stempel "Mobbing" erhalten, da zum Beweis dafür es auch immer gehört, dass es über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgt (ich weiß, wiedersinnig, da auf der anderen Seite immer geraten wird, so früh wie möglich aktiv zu werden, denn dann ist die Mobbing-Situation noch am ehesten aufzulösen). Aber bei nun zwei Betroffenen müssen BR und GL eigentlich handeln.

Auf jeden fall ist es toll, dass du dich für deinen Kollegen einsetzt. ich weiß aus eigener Erfahrung, dass fast alle lieber wegsehen.

Vielleicht lässt du dich bei der nächsten Wahl ja auch als BRM aufstellen

F
FWLeh

31.10.2008 um 12:12 Uhr

Ich bin bereits ein Ersatzmitglied. Leider hat man da ja nix zu melden... Aber gerade deswegen nehme ich meine Verantwortung sehr ernst. Da kann ich - im Gegensatz zu Anderen - einfach nicht wegschauen. Auch wenn man sich damit nicht gerade Freunde macht...

P
pirat

31.10.2008 um 12:36 Uhr

R
Rini

31.10.2008 um 13:02 Uhr

@FWLeh Auf solche Freunde kann man dann wohl auch gut verzichten.....! Sprich doch deinen Kollegen einfach nochmal an, ob er nicht (mit dir zusammen) zum BR gehen will!?

MfG

R
RAKO

31.10.2008 um 16:33 Uhr

Deutsche Sprache - schwere Sprache :-/

Ich meinte nicht, dass sich jemand über den BRV beschweren soll, sondern dass man im Gespräch mit dem BRV (siehe Dein Originalbeitrag) diesen als Mittelsmann bauftragen soll, die Angelegenheit als Beschwerde nach §84 BetrVG (Beschwerderecht des Arbeitnehmers) in den Betriebsrat einzubringen..... dazu ist er dann verpflichtet. Natürlich nur, wenn sich das Problem auch als Beschwerde fassen lässt. Aber in Deinem Fall könnte man sich ja über den Mobbenden Kollegen beschweren. Das kannst du auch als Nichtbeteiligter.

Wenn er auch dann nicht den Betriebsrat aktiviert, dann wäre eine Beschwerde über den BRV fällig....

BTW: Was heisst, als Ersatzmitglied hat man nichts zu melden? Zumindest wenn Du ab und an als Nachrücker im Betriebsrat bist sollten Dich deine Kollegen sowohl auf dem laufenden halten als auch Dich ernst nehmen.

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