Hallo zusammen,
meine Frage:
Kann der WA z. B. einen Kostenstellenbericht einer bestimmten Abteilung anfordern, wenn er befürchtet, dass da Geld zum Fenster rausgeworfen wird?
Fällt das unter §106, Abs 3, 1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens?

Danke schon mal im Voraus für die Antwort!