Erstellt am 23.10.2008 um 08:30 Uhr von pit47
Hallo MariFrost,
wenn der MA als "Leitender Angestellter" eingesetzt wird, hat der BR keine Mitbestimmung. Da kann der BR nur versuchen, den Status des MA als "Leitender Angestellter", vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
Erstellt am 23.10.2008 um 09:48 Uhr von paula
so wie Du das schilderst sehe ich keine Möglichkeit der Versetzung nach § 99 BetrVG zu widersprechen. Da dürfte keiner der genannten Gründe einschlägig sein.
Man muss auch mal eines sagen:
es gibt in Deutschland kein Gesetz dass es dem AG untersagt Vetternswirtschaft zu betreiben oder MA einzustellen die ihm Informationen zutragen