Aufsichtratswahl???? - Rechte und Pflichten als Mitglied
Hallo zusmmen, ich bin nun ordenliches Betribsratsmitglied, und wurde gefragt ob ich mich als Deligierter zur Aufsichtsratswahl aufstellen lasse. Nur kann mir keiner so recht erklären was es damit auf sich hat. Kann mir jemand weiterhelfen, was da auf mich zukommt? Wäre echt toll.
Gruß capo
Community-Antworten (9)
21.10.2008 um 10:03 Uhr
@capo
eine Antwort auf deine Frage wäre zu ausführlich zum posten, zumal man dann noch wissen müsste, in was für einem Unternehmen du deine Aufgabe als BR wahrnimmst. (Drittelbeteiligungsgesetz, Aktiengesellschaft, Gmbh etc., etc) Googel mal Aufsichtsrat und du bekommst deine ausführlichen Antworten, z.B. bei wikipedia.
21.10.2008 um 10:15 Uhr
Danke, ich google mal nach
Unser Unternehmen ist ein Logiszikdienstleister ( reines Lager mit ca.186 MA)
21.10.2008 um 11:12 Uhr
Tja, Aufsichtsratsmitglied?
War ich auch mal, hab da meine letzten Illusionen verloren. Als erstes, als AR-M bist Du alleinig dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Und wenn das Unternehmenswohl die Entlassung von einem Teil deiner Kollegen fordert...? Als erestes bekommst du gesagt, das alles geheim ist, auch deinen BR-Kollegen gegenüber? Im AR bekommst Du nicht mehr mit als der BR nach dem BetrVG inklusive § 106ff WA. Mehrheiten wirst du im AR nie oder nur selten erreichen wenn es ums Wohl der AN geht. Ansonsten dienst Du als scheindemokratisches Mitbestimmungsmäntelchen für euren Kapitalisten. Du hast die Wahl! bernd
21.10.2008 um 11:21 Uhr
so negativ wie bernd würde ich es nicht sehen. Sicher ist es nicht einfach mit der Mehrheit für die AN-Vertreter.... insbesondere bei einem Unternehmen mit Drittelmitbestimmung. Aber auch wenn der AR paritätisch besetzt ist wird es wohl kaum passieren das die AN-Seite eine sichere Mehrheit stellen kann.
Trotzdem lohnt sich der Kampf!
Der AR ist ein Aufsichtsgremium. Daher werden nicht viele operative Entscheidungen dort getroffen. Bei uns müssen z.B. selbst größere Umstrukturierungen nicht vom AR genehmigt werden solange kein Standort komplett geschlossen wird. Bei uns hat sich aber gezeigt, dass die Besetzung der Vorstandsposten nicht einfach ohne die AN-Vertreter durchgezogen werden kann. Dies liegt aber mehr an dem Thema Akzeptanz als an Mehrheitsverhältnissen
21.10.2008 um 11:58 Uhr
@citty
dir hat man wohl sämtliche Hoffnungen genommen. Aber es geht auch anders, man muss sich nur organisieren und genauso agieren wie die AG-Vertreter, und das bedeutet viel Arbeit außerhalb der AZ und Gespräche mit den Entscheidungsträgern und/oder der Politik führen. Dann kann man es sogar erreichen, selbst bei einer Drittelmitbestimmung, in Einzelfragen ein Abstimmungserfolg zu bekommen. z.b. 12 AR, 4 AN-Vertreter dann müssen nur 3 mit euch stimmen und alles stimmt. Und wenn man in Gesprächen vor der AR-Sitzung schon mal anklingen lässt, wie ein evtl. Ergebnis aussehen kann, werden vielleicht sogar Aufsichtsratsvorlagen im Vorfeld so abgestimmt, daß die AN-Seite mit diesem Kompromiss leben kann. Das ist nicht nur Theorie, ich bin selber AR-Mitglied der AN-Seite und hab dies selbst so "durchgespielt" und wir 4 AN-Vertreter waren erfolgreich. @paula ich stimme dir vollkommen zu.....
21.10.2008 um 11:59 Uhr
Halo, er soll nicht als AR-Mitglied kandidieren, sondern als Delegierter zur AR-Wahl. Das ist ganz etwas anderes!
21.10.2008 um 12:02 Uhr
@tanzbär
wer RICHTIG lesen kann ist eindeutig im Vorteil, da war ich wohl zu schnell im lesen....
Ändert aber nichts an meinem Statement, war nur nicht die Antwort auf die Frage ;-))
21.10.2008 um 12:47 Uhr
@capo Die Deligiertenwahl bei etwas mehr als 100 AN halte ich für unterirdisch!
21.10.2008 um 14:01 Uhr
Es wäre mir neu, dass eine Delegiertenwahl gem. Drittelbeteilungsgesetz möglich ist. Dieses Wahlverfahren kenn ich nur im Zusammenhang mit dem Mitbestimmungsgesetz´.
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