Erstellt am 16.10.2008 um 20:10 Uhr von br01
Wie Vetorecht ?
Kannbestimmung ??
"
§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden."
wenn ihr einmal verlangt habt dass die Stellen ausgeschrieben werden, dann ist es so .Punkt