Versetzung die zweite!
Hallo, ein Kollegin soll von einer kaufmännischen Abteilung in eine andere kaufmännische Abteilung versetzt werden, bei gleichem Gehalt. Die Kollegin hat sich an den Betriebsrat gewandt, da sie nicht einverstanden ist mit der Versetzung. Der Betriebsrat hat die Versetzung abgelehnt, weil nach § 99 (2) Nr. 4 aufgrund von erhöhtem Fahrtweg benachteiligt war, da sie vertretungsweise in einem Werk arbeiten sollte, dass ca. 70 km entfernt ist. Nun will die GL von der Vertretung absehen. Darf der BR jetzt nochmal über den Antrag entscheiden, da der einzige Nachteil jetzt wegfällt? Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfen!
Community-Antworten (2)
22.07.2008 um 20:42 Uhr
Hallo Toni, sind denn im zweiten Antrag neue Aspekte aufgetaucht, die eine andere Beschlußfassung erwarten lassen?
Aber mal zur Sache: Die Arbeitswelt ist kein Wunschkonzert und wenn ein Arbeitgeber seinen Betrieb anders organisiert, kann er das - und der BR muss versuchen die Auswirkungen auf die Mitarbeiter zu minimieren. Aber: Wenn eine gleichwertige, zumutbare Tätigkeit angeboten wird, dann ist das eine Klasse Lösung. Die Alternative wäre eine betriebsbedingte Änderungkündigung auf die verbleibende halbe Stelle. Was will die Kollegin denn noch haben? Und was glaubt der BR für die Frau erreichen zu müssen??
22.07.2008 um 20:47 Uhr
@Toni,
durch Outsourcing wurde eine Stelle halbiert?
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