Hallo, ein Kollegin soll von einer kaufmännischen Abteilung in eine andere kaufmännische Abteilung versetzt werden, bei gleichem Gehalt. Die Kollegin hat sich an den Betriebsrat gewandt, da sie nicht einverstanden ist mit der Versetzung. Der Betriebsrat hat die Versetzung abgelehnt, weil nach § 99 (2) Nr. 4 aufgrund von erhöhtem Fahrtweg benachteiligt war, da sie vertretungsweise in einem Werk arbeiten sollte, dass ca. 70 km entfernt ist. Nun will die GL von der Vertretung absehen. Darf der BR jetzt nochmal über den Antrag entscheiden, da der einzige Nachteil jetzt wegfällt?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfen!