Erstellt am 22.07.2008 um 08:35 Uhr von Wiewo
@Laufschuh
geb doch mal links in die Suchfunktion "Arbeitskleidung" ein - kommt ne ganze Menge.
Erstellt am 22.07.2008 um 08:38 Uhr von pit47
Hallo Laufschuh,
nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht bei Fragen der Arbeitkleidung Mitbestimmung des BR`s, auch in der Frage, wer diese bezahlt. Also eine BV darüber abschliessen.
Erstellt am 22.07.2008 um 10:35 Uhr von pirat
@@Laufschuh,
ergänzend zu @pit47,
bei Berufs- bzw. Image-Kleidung, schönes neudeutsch *Corporate Identity*..
ist die Reinigung und Pflege dieser Kleidungsstücke in die BV unbedingt mit aufnehmen....
(Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 675, 670 BGB )