Erstellt am 15.07.2008 um 08:06 Uhr von uhu
@Relax
freigestelltes BRM bedeutet doch *freigestellt von den arbeitsvertraglichen Pflichten*; du leistest quasi keine Arbeitszeit mehr, sondern nur noch Amtszeit; per BetrVG ist der AG verpflichtet dich trotzdem weiter zu bezahlen; im Rahmen deiner Freistellung hast du (Zeugen-)Aufgaben beim Arbeitsgericht; du sagst deinem AG, dass du amtsmäßig unterwegs, also außer Haus bist und gut ist; mehr geht ihn nicht an;
Erstellt am 15.07.2008 um 08:44 Uhr von relax
Ja aber ich hab doch auch eine vertraglich geschuldete Arbeitszeit.
@uhu. Vom Prinzip her teile ich deine Meinung. Aber ich muss aufpassen, weil mein AG ständig nen Weg sucht mir an den Karren zu fahren.
Gibts da irgend ne Rechtssprechung
Erstellt am 15.07.2008 um 08:47 Uhr von pirat
@Relax,
dann halte ihm das mal unter die Nase...Grenzen der Freistellung...
http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E7872E13C356148BB8354EF5410DB8714~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Erstellt am 15.07.2008 um 08:59 Uhr von uhu
@Relax
als freigestellter BRV schuldest du deinem AG eben keine vertragliche Arbeitszeit in der Freistellung nach § 38 BetrVG; lies mal Kommentierungen zum 38er;
Erstellt am 15.07.2008 um 10:28 Uhr von relax
O.K. Danke Pirat und Uhu...
Also nur beim AG abmelden und dann verschwinden...
Kommt natürlich noch die Frage der Fahrkosten zum Arbeitsgericht.
Muss die auch der AG übernehmen?
Erstellt am 15.07.2008 um 10:56 Uhr von pirat
@relax,
alle vom Gericht geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung, auch Fahrtkosten, Antragstellung bei Gericht...