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Meldepflicht bei AU über sechs Wochen

B
BIKOM
Jan 2018 bearbeitet

Schon oft diskutiert, aber noch keine konkrete Aussage gesehen: Wie führt ein Beschäftigter den Nachweis über weitere Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen. In unserer Region (BaWü) wird vom Arzt keine weitere AU-Bescheinigung ausgestellt. Stattdessen wird ein sogenanter Bezahlschein für die Krankenkasse ausgestellt. Dieser Bezahlschein (oder Auch Auszahlschein genannt) ist für die Krankenkasse bestimmt und nicht für den AG. Ausserdem sind keine Angaben über die vorraussichtliche Dauer der AU drauf. Wie läuft das bei euch? Betriebsvereinbarung dazu? Rechtssprechung?

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Community-Antworten (2)

U
uhu

10.07.2008 um 10:08 Uhr

@BIKOM ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an, wie das bei euch in BaWü zu handhaben ist;

P
Peanuts

10.07.2008 um 10:24 Uhr

"Wie führt ein Beschäftigter den Nachweis über weitere Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen. "

Ganz einfach, indem er den behandelnden Arzt auffordert oder bittet, ihm einen "Gelben Schein" zwecks Vorlage beim AG auszudrucken! Dazu sind sie im übrigen verpflichtet und nicht nur in BaWü!

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