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BRVors. und Stellvertr. verhindert

M
mikiblue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zurzeit ist unser BRVors. und dessen Stellvertr. Arbeitsunfähig geschrieben. Wir haben evtl. am Samstag Mehrarbeit zu leisten da das ja Mitbestimmungspflichtig ist nach § 87 BetrVG ist meine frage wer unterschreibt jetzt die Mehrarbeit.(Betriebsvereinbarung)

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Community-Antworten (2)

U
uhu

09.07.2008 um 13:27 Uhr

@mikiblue vor der Unterschrift steht doch erst mal die Annahme des Antrages durch einen Empfangsberechtigten des BR; das BRM, welches berechtigt ist, Erklärungen (Anträge) des AG entgegenzunehmen, sollte dann auch die Beschlüsse des BR gegenüber dem AG vertreten dürfen (unterschreiben); wenn ihr einen Ausschuss für die laufenden Geschäfte des BR habt, dann kann ein Mitglied des Ausschuss befugt sein; oder habt ihr gar eine Geschäftsordnung für den BR die die weitere Vertretung regelt; Anträge auf Mehrarbeit unterliegen keinen gesetzlichen Fristen, d.h. ihr müßtet sie nicht beraten, wenn BRV und stellv.BRV nicht da sind; Zeitdruck kommt doch immer nur vom AG - organisatorische Mißstände sind fast immer der eigentliche Grund für Anträge in letzter Minute; ohne Genehmigung des BR findet keine Samstagsarbeit statt; vielleicht probiert ihr es ja mal aus;

U
uhu

09.07.2008 um 13:34 Uhr

@mikiblue - P.S. ihr unterschreibt doch hoffentlich nicht einfach nur die Anträge vom AG, sondern beratet und beschließt darüber in ordentlichen BR Sitzungen ganz konform mit dem BetrVG :-))

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