Erstellt am 09.07.2008 um 11:27 Uhr von uhu
@mikiblue
vor der Unterschrift steht doch erst mal die Annahme des Antrages durch einen *Empfangsberechtigten des BR*; das BRM, welches berechtigt ist, Erklärungen (Anträge) des AG entgegenzunehmen, sollte dann auch die Beschlüsse des BR gegenüber dem AG vertreten dürfen (unterschreiben); wenn ihr einen Ausschuss für die laufenden Geschäfte des BR habt, dann kann ein Mitglied des Ausschuss befugt sein; oder habt ihr gar eine Geschäftsordnung für den BR die die weitere Vertretung regelt;
Anträge auf Mehrarbeit unterliegen keinen gesetzlichen Fristen, d.h. ihr müßtet sie nicht beraten, wenn BRV und stellv.BRV nicht da sind; Zeitdruck kommt doch immer nur vom AG - organisatorische Mißstände sind fast immer der eigentliche Grund für Anträge in letzter Minute; ohne Genehmigung des BR findet keine Samstagsarbeit statt; vielleicht probiert ihr es ja mal aus;
Erstellt am 09.07.2008 um 11:34 Uhr von uhu
@mikiblue - P.S.
ihr unterschreibt doch hoffentlich nicht einfach nur die Anträge vom AG, sondern beratet und beschließt darüber in ordentlichen BR Sitzungen ganz konform mit dem BetrVG :-))