Auswärts-Einsatz: Heimat-Fahrten und Spesensätze?
Vor einigen Wochen haben die Gesellschafter unserer GmbH alle ihre Anteile an einen Konzern verkauft. (Kein Betriebsübergang nach 613 BGB) Da die Auftragslage bei uns schlecht ist, wurden heute (zunächst) 4 unserer Mechaniker / Prüfer an die Konzernmutter verliehen zum Aushelfen in deren Fertigungsbetrieben. Zunächst für 4 Wochen. Der Haken ist der: Bei der Bekanntgabe des Verkaufs haben die neuen Eigentümer versichert, dass sie unseren Betrieb dringend brauchen, um ihren Wartungsverpflichtungen, die sie ihren Kunden gegenüber haben, nachkommen zu können. Ihre eigenen Kapazitäten reichten nicht aus. Man wollte die Wartungsaufträge in unseren Betrieb entsenden. Und nun ist es umgekehrt: Unsere Kollegen werden in deren Fertigung (nicht Wartung!) entsendet. Unser Betrieb ist ein reiner Wartungsbetrieb. Der Konzern ist 400 km von unserem Betrieb entfernt. Wie oft muss der AG die Fahrten nach Hause bezahlen? Unsere Firma bezahlt 14tägig den Sprit. Die Fahrzeit wird jedoch nicht als Arbeitszeit gewertet. Gibt es eine (gesetzliche) Regelung? Und wie ist das mit den Spesen? Welche Spesen-Sätze sind üblich? Die Kollegen haben in ihren Arbeitsverträgen nichts entsprechendes geregelt.
Community-Antworten (2)
08.07.2008 um 10:33 Uhr
@see-see anderer Arbeitsort, andere Aufgaben, schlechtere Arbeitsbedingungen = Versetzung = Mitbestimmung BR gem. § 99 BetrVG; habt ihr dem zugestimmt? schaut euch mal § 99 Abs. 2 Ziff. 4 BetrVG an;
08.07.2008 um 13:46 Uhr
@see-see, lasst Euch auch mal beraten, inwieweit evtl. das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) greift und die Kollegen somit als illegale Leiharbeiter benutzt werden.
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