Wir sind der Meinung,dass eine qualitätsgerechte Versorgung der Bewohner dann nicht mehr ausreichend gewährleistet ist ( Fürsorgepflicht ).
Davon abgesehen vertreten wir auch die Interessen der Mitarbeiter und die müssten noch schneller als ohnehin.
Bei der Übergabe wäre unserer Meinung nach eine ordentliche Übermittlung aller Daten der vorigen an die nächste Schicht nicht möglich.
Was nun???? Bedenken anmelden oder ein klares Nein nach §87 Abs.1 Ziff.2 oder welcher ander § trifft noch ?
Danke für eure Hilfe. Cassy
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