In einer Abteilung mit insgesamt 4 Vollzeitmitarbeitern arbeiten 2 (nicht freigestellte) BRte. Der AG möchte einen Mitarbeiter(nicht die Betriebsräte) in eine andere Abteilung des Unternehmens versetzen, weil die 4 Personen insgesamt nicht die wirtschaftlichen Erwartungen des Unternehmens erfüllen. Wäre durch die Versetzung/Reduzierung um einen Mitarbeiter der Tatbestand der "Behinderung der BR-Tätigkeit" als erfüllt anzusehen, da die verbleibenden Mitarbeiter mehr leisten müssen?