Erstellt am 30.06.2008 um 09:33 Uhr von Matze24
@Aeskulap,
aus geübter Praxis:
zuständig für die 70 MA ist der BR des neuen Betriebs.
Überwechselnde BR-Mitglieder verlieren allerdings ihre derzeitige Funktion.
BVs müssen im Überleitungsvertrag erwähnt werden, um Gültigkeit zu behalten.
Auf gutes Gelingen
Erstellt am 30.06.2008 um 11:50 Uhr von che guevara
Ihr habt ein Übergangsmandat von 6 Monaten.
Der jetzige BR sollte einen Wahlvorstand für den neuen Betrieb bestellen und die neuen Betriebsratswahlen einleiten.
Das klappt schon alles
Erstellt am 30.06.2008 um 12:55 Uhr von Aeskulap
Übergangsmandat kann ich nicht erkennen, kann sicher so nicht stimmen, es gäbe ja dann 2 Betriebsräte in einem Betrieb und Unternehmen. Neuwahlen, warum? Die neue Klinik hat 800 MA. Neuwahlen doch wohl nur wenn inerhalb von 24 Monaten nach der Wahl die Zahl der Ma steigt oder fällt??? Der BR ist 26 Monate im Amt.
Trotzdem Danke.
Gruß Äskulap
Erstellt am 30.06.2008 um 13:28 Uhr von Dr.House
Aeskulap,
stimmt, hierbei gibt es kein Übergangsmandat. Das, was Matze24 geschrieben hat, ist korrekt.
Gruß Dr.House
Erstellt am 30.06.2008 um 14:46 Uhr von Kölner
@all
BV's werden Arbeitsvertragsbestandteil...
Erstellt am 30.06.2008 um 16:20 Uhr von delvin
@Kölner: Soviel ich von unserem Betriebsübergang noch weiß, werden die BV's nur Bestandteil der individuellen Arbeitsverträge, sofern es im neuen Betrieb zum Regelungsgegenstand noch keine BV gibt.
Erstellt am 01.07.2008 um 10:15 Uhr von w-j-l
Richtig delvin.
Allerdings, Aeskulap,
der BR der aufnehmenden Klinik sollte sich mal mit § 21a (BetrVG) beschäftigen. Der hat nämlich nun "nur noch" ein Übergangsmandat.
Erstellt am 02.07.2008 um 12:27 Uhr von Aeskulap
Wieso hat der BR der aufnehmenden Klinik ein Restmandat? Der BR unserer Klinik (abgebende) bleibt, weil ja nur die Reha verkauft wird, im Amt. Er hätte also ein Restmandat. Unsere Reha wird in eine andere Klinik (aufnehmende) eingegliedert in der ein BR besteht. Der Stichtag für Neuwahl bei Änderung der MA Zahl ist vorüber. Vieleicht gibt es eine abschließende Antwort vom Forum. Vielen Dank und Gruß
Äskulap
Erstellt am 02.07.2008 um 13:33 Uhr von Petrus
@Äskulap: Wieso? Weil es im Gesetz so steht. §21a BetrVG wurde schon genannt.
Erstellt am 02.07.2008 um 13:59 Uhr von w-j-l
Aeskulap, lies einfach den § 21a (2). Da braucht man nicht mal einen Kommentar um das zu verstehen.
Ich habe auch "Übergangsmandat" geschrieben, nicht "Restmandat".
Ich hatte auch aufgrund des vorangegangenen Diskussionsverlaufs den Eindruck, dass bereits klar sei, dass der abgebende BR auch unter § 21a fällt.
Also nochmal: Beide Betriebsräte müssen Neuwahlen einleiten. Der § 21a enthält (neben dem § 13) eine eigenständige Vorschrift über das Einleiten einer Wahl.
Erstellt am 02.07.2008 um 18:42 Uhr von Dr.House
Aeskulap,
noch einmal. Wenn in dem aufnehmenden Betrieb ein BR besteht, verlieren die übergegangenen BR-mitglieder mit sofortiger Wirkung ihr BR-amt. Eine Neuwahl des BR muß nur erfolgen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Beides muß eintreffen und gilt für beide Betriebe.
Ansonsten füllt der BR des abgebenden Betriebes die Lücke mit Ersatzmitgliedern und der BR des aufnehmenden Betriebes bleibt, wie er ist, im Amt.(§ 13 Abs. 2 Punkt 1 BetrVG)
Ein Rat, Betriebsübergänge passieren nicht von heute auf morgen, macht zu diesem Thema eine Schulung oder beschließt einen Anwalt hinzuzuziehen.
Gruß Dr.House
Erstellt am 02.07.2008 um 18:45 Uhr von Kölner
@Dr.House
Du bist ja goldig...
Erstellt am 02.07.2008 um 19:54 Uhr von Dr.House
Kölner,wenn das ein Kompliment ist, dann DANKE !!!!!
Wenn nicht, erkläre es mir genauer.
Erstellt am 02.07.2008 um 21:52 Uhr von Kölner
@Dr.House
Hast Du Dir den Verlauf der Diskussion mal angeschaut...?
Dann solltest Du Dir überlegen, inwiefern meine Aussage ein Kompliment ist...
Erstellt am 02.07.2008 um 22:05 Uhr von Dr.House
Kölner, wußt ich´s doch, daß Du nicht so ohne Weiteres mit Komplimenten um Dich wirfst.
Hätte mich auch sehr gewundert.
Trotzdem verstehe ich Deinen Einwurf nicht. Ist an meiner Aussage etwas falsch?
Ich kann mich noch gut an unseren Betriebsteilübergang erinnern.
Die Frage von Aeskulap war doch:" Was wird aus unserem Betriebsrat?"
Dr.House
Erstellt am 03.07.2008 um 11:11 Uhr von Aeskulap
@Dr.House
Vielen Dank für den Beitrag. Jetzt habe ich es begriffen.
Gruß Äskulap