Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Betriebsübergang nach 613a BGB. Der Rehabilitationsbereich unserer Klinik wird an eine andere Klinik durch Rechtsgeschäft verkauft. Etwa 70 MA gehen mit in die neue Klinik. In der neuen Klinik gibt es einen Betriebsrat. Was wird mit unserem Betriebsrat und was wird aus unseren Betriebsvereinbarungen? Gelten die Betriebsvereinbarungen in der neuen Klinik weiter?
Viele Grüße
Äskulap