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Versetzung?

S
Strandläufer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns git es mal wieder zoff! Unsere BL hat vor eine Kollegin in eine andere Schicht zu versetzen,das bedeutet ,ihre Arbeitszeiten sich um einen Tag verschieben.Da sie aber schon 10 Jahre in diesem System arbeitet und ihren Schichtplan auch für die nächsten Jahre übersehen kann, würde sich alles verschieben,Urlaub,freie Tage und auch das arbeiten an Feiertagen.Wir arbeiten in einem rollierenden Schichtsystem,das sich alle 6 Wochen wiederholt.Jetzt ist meine Frage,darf sie das ,auch wenn es sich nur um einen tag handelt? Unser BRV hat diesem ohne uns darüber zu informieren schon zugestimmt!

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Community-Antworten (3)

J
jotim

27.06.2008 um 23:10 Uhr

Hallo Strandläufer!

Hier gilt doch ganz klar die Mitbestimmung. Das BR-Gremium muss darüber entscheiden und wenn die Kollegin ein Problem damit hat, dann wird man daraus ja auch einige gute Gründe in die ablehnende Stellungnahme übernehmen können. Natürlich sollte ggf. eine Alternativ- oder Kompromißlösung möglich sein, wenn der Arbeitgeber begründen kann, warum er jemand umsetzen muss. Vielleicht gibts ja jemand, der da flexibler mit umgeht und sich mit so einem Wechsel leichter tut (vielleicht ohne Familie, usw.). Wenn es aber nur die Bequemlichkeit der Kollegin ist (und jede Glücksträhne reißt mal...) dann ist es aber immer noch Aufgabe des BR zu klären, ob bei der Umsetzung wirklich so gerecht wie möglich vorgegangen wurde (§ 75.1 BetrVG).

B
Biggy

27.06.2008 um 23:16 Uhr

Hallo Strandläufer ist eurer BRV der liebe Gott, bzw. fühlt er sich so. Seit wann kann ein BRV allein Beschlüsse fassen, also hau ihm mal symbolisch auf die Finger.Ich würde es nicht hinnehmen.Wenn ihr einen festen Diensplan habt und den schon über so viele Jahre dann greift hier eine betriebliche Übung und der Dienstplan kann nicht einseitig verändert werden. Habt ihr keine Betriebsvereinbarung darüber.Also sag deinem BRV er kann und darf das nicht allein entscheiden. Gruß Biggy

R
Rapper22

02.07.2008 um 18:51 Uhr

Hallo Strandläufer,

soll die Kollegin in einen anderen Arbeitsbereich versetzt werden oder im gleichen Bereich, aber nur in eine andere Schicht? Wenn es der gleiche Arbeitsbereich ist und sich an der Arbeit (Aufgabe) nichts ändert, hat der BR kein Mitspracherecht. Bei internen Versetzungen innerhalb des selben Arbeitsbereiches hat der AG nur eine Informationspflicht gegüber dem BR. Jetzt könnte man die sozialen Belange anführen, heißt, der BR könnte mit dem AG darüber reden, dass diese Mitarbeiterin privat durch die Schichtumsetzung Probleme kriegen könnte (müssen dann auch triftige Gründe sein), um den AG dann von dieser Umsetzung abzubringen. Übrigens, bei geschuldeter Arbeit, auch in Schichten über mehrere Jahre, gibt es keine betriebliche Übung als Hinderungsgrund.

Gruß

Rapper22

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