Erstellt am 27.06.2008 um 21:10 Uhr von jotim
Hallo Strandläufer!
Hier gilt doch ganz klar die Mitbestimmung. Das BR-Gremium muss darüber entscheiden und wenn die Kollegin ein Problem damit hat, dann wird man daraus ja auch einige gute Gründe in die ablehnende Stellungnahme übernehmen können. Natürlich sollte ggf. eine Alternativ- oder Kompromißlösung möglich sein, wenn der Arbeitgeber begründen kann, warum er jemand umsetzen muss. Vielleicht gibts ja jemand, der da flexibler mit umgeht und sich mit so einem Wechsel leichter tut (vielleicht ohne Familie, usw.). Wenn es aber nur die Bequemlichkeit der Kollegin ist (und jede Glücksträhne reißt mal...) dann ist es aber immer noch Aufgabe des BR zu klären, ob bei der Umsetzung wirklich so gerecht wie möglich vorgegangen wurde (§ 75.1 BetrVG).
Erstellt am 27.06.2008 um 21:16 Uhr von Biggy
Hallo Strandläufer
ist eurer BRV der liebe Gott, bzw. fühlt er sich so.
Seit wann kann ein BRV allein Beschlüsse fassen, also hau ihm mal symbolisch auf die Finger.Ich würde es nicht hinnehmen.Wenn ihr einen festen Diensplan habt und den schon über so viele Jahre dann greift hier eine betriebliche Übung und der Dienstplan kann nicht einseitig verändert werden. Habt ihr keine Betriebsvereinbarung darüber.Also sag deinem BRV er kann und darf das nicht allein entscheiden.
Gruß Biggy
Erstellt am 02.07.2008 um 16:51 Uhr von Rapper22
Hallo Strandläufer,
soll die Kollegin in einen anderen Arbeitsbereich versetzt werden oder im gleichen Bereich, aber nur in eine andere Schicht?
Wenn es der gleiche Arbeitsbereich ist und sich an der Arbeit (Aufgabe) nichts ändert, hat der BR kein Mitspracherecht.
Bei internen Versetzungen innerhalb des selben Arbeitsbereiches hat der AG nur eine Informationspflicht gegüber dem BR.
Jetzt könnte man die sozialen Belange anführen, heißt, der BR könnte mit dem AG darüber reden, dass diese Mitarbeiterin privat durch die Schichtumsetzung Probleme kriegen könnte (müssen dann auch triftige Gründe sein), um den AG dann von dieser Umsetzung abzubringen.
Übrigens, bei geschuldeter Arbeit, auch in Schichten über mehrere Jahre, gibt es keine betriebliche Übung als Hinderungsgrund.
Gruß
Rapper22