Hallo KollegInnen, ich bin Vorsitzender in einem 5er-Gremium also nicht freigestellt. Als Festangestellter bekomme ich während meiner Tätigkeit als BR-Vorsitzender meine Bezüge weiter. Diese setzen sich aus Fixum und erfolgsabhängiger Provision zusammen. Seit 2 Jahren bin ich Vorsitzender, mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich ca. 4-8 Stunden pro Woche. Inzwischen stelle ich fest, dass ich durch diese ehrenamtliche Tätigkeit in meiner Verkaufstätigkeit eingeschränkt bin, die ich auch nicht durch Mehrarbeit ausgleichen kann. Meine Bezüge reduzieren sich von Jahr zu Jahr.

Nun zu meiner Frage, gibt es Entscheidungen in Sachen §78, hier werden Benachteiligungen geregelt, die mir helfen, meinen Wunsch nach Gehaltsausgleich (Schadenersatz) durchzusetzen. Ich möchte ca. 20% meines Fixums als Ausgleich für meine ehrenamtliche Tätigkeit, die mich in meiner Umsatzentwicklung behindert.
Über viele interessante Beiträge würde ich mich freuen.