Nun zu meiner Frage, gibt es Entscheidungen in Sachen §78, hier werden Benachteiligungen geregelt, die mir helfen, meinen Wunsch nach Gehaltsausgleich (Schadenersatz) durchzusetzen. Ich möchte ca. 20% meines Fixums als Ausgleich für meine ehrenamtliche Tätigkeit, die mich in meiner Umsatzentwicklung behindert.
Über viele interessante Beiträge würde ich mich freuen.
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