Erstellt am 21.06.2008 um 11:52 Uhr von pirat
@ Donald04,
geht es auch etwas genauer? Ich rate mal *AL*= Ausländischer Mitbürger? Warum verhielt er (BR Kollege)... sich deffensiv ist er Fatalist?
Erstellt am 21.06.2008 um 11:58 Uhr von Donald04
Sorry, wenn ich mich mißverständlich ausgedrückt habe mit AL. Damit ist ein ABTEILUNSLEITER !! (und BR-Mitglied) gemeint.
Erstellt am 21.06.2008 um 12:05 Uhr von pirat
@Donald04,
die Regularien des §23 BetrVG kennst du...obwohl, ich würde ein klärendes Gespräch mit Konsequenzhinweis vorziehen.
Erstellt am 21.06.2008 um 14:08 Uhr von paula
also um eine wirklich valide Ausage zu machen solltest Du uns schon mal mitteilen was der AL verbrochen hat.
Erstellt am 21.06.2008 um 20:49 Uhr von Der alte Heini
Donald04
Ob eine Person verpflichtet ist dem BR Verstöße nach § 87 BetrVG zu melden,
auch wenn es ein Betriebsratsmitglied ist, würde ich stark bezweifeln.
Hier mit dem Hinweis auf § 23 BetrVG zu drohen, ist lächerlich, da nicht umsetzbar.