Erstellt am 05.06.2008 um 20:48 Uhr von Mona-Lisa
@dodo,
der AG muss nicht! Da wirst du keinen Paragraphen finden......
Das ganze nennt sich Inidvidualrecht und geht nur die beiden was an - AN und AG!
Was wollt ihr eigentlich damit?
Erstellt am 05.06.2008 um 22:09 Uhr von Dodo
Danke für die Antwort.Bei Kündigung durch den AG mus ja auch der BR informiert werden und darum dachten wir das dieses auch im umgekehrten Fall so sein müsste.
Erstellt am 06.06.2008 um 09:42 Uhr von Nemeth
Hoppla Dodo,
"... Bei Kündigung durch den AG muss ja auch der BR informiert werden...."
Ich hoffe, das läuft bei Euch nicht so. Der AG hat Die Kündigung dem BR vorzulegen, dieser muss den Betroffenen anhören, diskutieren und einen ordentlichen Beschluss fassen u.s.w.
Deine direkte Frage hat Mona-Lisa ja treffend beantwortet.
Erstellt am 09.06.2008 um 20:17 Uhr von Dodo
Danke für die Belehrung! Wie wir zu verfahren haben ist uns bekannt.Wollte nur nicht alles so ausführlich schreiben,denke das jeder der im BR ist,dieses bekannt ist.
Nochmals dankeschön