Erstellt am 30.05.2008 um 20:01 Uhr von pirat
@PIWI
NÖÖ! Es sind *seine*!
Erstellt am 30.05.2008 um 21:15 Uhr von paula
also ganz so einfach sehe ich das jetzt mal nicht...
habt Ihr eine BV zu diesem Themenkomplex? Was sagt die? Kann man aus dieser BV ggf. mittelbar schließen dass der AG mittels dieses Zeiterfassungssystem die AZ zu erfassen hat?
Ansonsten würde ich mal § 80 BetrVG ins Spiel bringen. Der AG muss dem BR Nachweise über die erbrachten AZ vorlegen, damit ihr die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen könnt. Wie er das macht ist zwar erst mal sein Bier aber er muss es tun
Erstellt am 30.05.2008 um 21:51 Uhr von Don Jonson
Der AG muß grundsätzlich die Überstunden notieren und über 2 Jahre archivieren. Aus diesem Grund benötigt ihr also nicht zwangsläufig eine Zeiterfassung. Es gibt sogar einige Gremien, die entschieden dagegen sind, da es ja im Grundsatz eine Kontrolle gegenüber des AN ist. In meinen Augen will ein BR ja nicht alle Daten, sondern nur wann wieviel Überstunden - vielleicht sogar in welcher Abteilung gemacht werden. Das zeigt nämlich ob noch irgendwo Personal von Nöten ist. Eine zu große Datenflug ist in meinen Augen eher kontraproduktiv, da die Auswertung Mühsam ist und zu lange dauert. Moderne Zeiterfassungen können dieses aber filtern. Dazu müßtet ihr dann aber eine BV abschließen, die euch einen eigenen Zugang garantiert und auch die Auswahlfilter von euch gesetzt werden können.
Erstellt am 31.05.2008 um 00:27 Uhr von ridgeback
@PIWI,
der bloße Verzicht auf betriebsseitige Zeiterfassung ist als Unterlassung einer Kontrollmaßnahme an sich nicht mitbestimmungspflichtig.