Es ist doch richtig, das die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt, wenn ein Mitglied sein Amt (z.B. den Vorsitz) niederlegt? Was ist, wenn das Erlöschen der Mitgliedschaft nicht berücksichtigt wurde, weil über diesen Sachverhalt erst später Kenntnis erlangt wurde? Kann man im Nachhinein auf den Austritt dieses Mitglieds bestehen? Ich nehme an, alle danach getroffenen Entscheidungen sind unwirksam?