Erstellt am 28.05.2008 um 09:42 Uhr von Immie
@der sprenger
Keine Ahnung wo diese Ergenntnis erlangt wurde, aber sie ist nicht richtig.
Erstellt am 28.05.2008 um 09:45 Uhr von der sprenger
in § 24 BetrVG steht doch, "bei Niederlegung des Betriebsratamtes..." oder besteht hier ein Unterschied zwischen"Amt" und "Funktion im Betriebsrat"? Ich bin neu in der Materie,- deshalb frag ich ja.
Erstellt am 28.05.2008 um 09:48 Uhr von Petrus
Genau diesen Unterschied gibt es.
Erstellt am 28.05.2008 um 09:48 Uhr von uhu
@sprenger
lest euch auch mal § 26 BetrVG durch; da steht alles genau drin;
Erstellt am 28.05.2008 um 09:48 Uhr von Immie
Wenn das BRM sagt...Jippi ich will kein Schriftführer mehr sein...bleibt es trotz Allem BRM.
Erstellt am 28.05.2008 um 09:51 Uhr von Immie
Erstellt am 28.05.2008 um 11:08 Uhr von der sprenger
Vielen Dank für die schnellen Antworten ;-)