Erstellt am 23.05.2008 um 08:54 Uhr von waschbär
@Hardy,
Dresscode, also den "Stil des Hauses", gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (im berühmten Kopftuchurteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01)
Weisungs Recht AG.
Mitbestimung BR
Unterscheide
Dienstkleidung und Berufsbekleidung.
sottest Du KEINEN Betriebsrat haben ODER aber dieser sich dem AG gebeugt haben.
*Ja* der AG darf .... nicht immer wie er will er muss bestimmte regeln ein halten.
noch fragen?
Erstellt am 23.05.2008 um 09:19 Uhr von Soenke
@Hardy
Da spricht der W.B .... Wahr!
Und selbst die Öko´s stimmen ein .... So z.B
Bernd F(r)ick aus Witten nennt die Mitbestimmung ein "Erfolgsmodell". Die Forscher vom ZEW haben außerdem herausgefunden, dass Unternehmen mit Betriebsrat deutlich höhere Löhne zahlen. "Bei vergleichbaren Unternehmen liegen die Löhne im Schnitt um gut zehn Prozent höher", sagt Zwick. Zudem ist die sogenannte Lohnspreizung geringer, der Unterschied zwischen den Vergütungsgruppen also. "Davon profitieren die unteren Lohngruppen stärker als die oberen", sagt Zwick. Dabei, so beweist die ZEW-Studie, schöpfen die Arbeitnehmer in diesen Betrieben keinen größeren Anteil am Gewinn ab. "Der Großteil des Lohnaufschlags ist eher auf eine höhere Produktivität der Beschäftigten zurückzuführen."