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Lohnkürzung wegen Krankheit?

F
Frechdachs
Jan 2018 bearbeitet

Moin, wie seht ihr das?

MA arbeite seit 15 Jahren im Betrieb und hat vor zwei Jahren auf eigenen Antrag eine Lohnerhöhung von 200,00 netto bekommen (die erste Lohnerhöhung). Begründung, lange Zeit im Unternehmen,Aufgabengebiet gewachsen (zusätzliche Arbeiten). Nun ist er seit einiger Zeit krank (8 Wochen) und hat vom AG die Information erhalten, dass seine Lohnerhöhung zurückgenommen wird, da er seine "zusätzlichen Arbeiten" nicht mehr ausführen könnte und somit die Lohnerhöhung nicht mehr gerechtfertigt wäre. Ist der AG dazu berechtigt? Kann er eine Lohnerhöhung aufgrund einer Krankheit zurücknehmen? Kann er das vor/während oder nach der Krankheit machen?

5.22605

Community-Antworten (5)

S
Spartacus

22.05.2008 um 15:49 Uhr

ebenfalls moin.....

natürlich kann der AG erstmal lohn streichen - ob er darf steht auf einem anderen blatt !!! ich gehe mal davon aus, das die lohnerhöhung und die rücknahme derselben, schriftlich erfolgt sind ?! damit geht der MA zur Gew. und läßt püfen ob evtl. ein rechtsanspruch besteht. gruß vonne kueste spartacus

F
Frechdachs

22.05.2008 um 16:22 Uhr

moin, moin dito, vonne kueste-thx!

K
Kölner

22.05.2008 um 17:25 Uhr

@Frechdachs Dann wollen wir mal hoffen, dass es sich nicht um eine Lohnerhöhung z.B. in Form einer Zulage gehandelt hat. Je nach Lage der Dinge, lohnte sich sonst noch nicht einmal der Gang zur Gewerkschaft.

S
Spartacus

22.05.2008 um 22:45 Uhr

@ Kölner der Gang zur Gewerkschaft lohnt sich bestimmt mehr als zu hoffen oder in der Glaskugel zu lesen ;-) @Frechdachs Munterhollen

K
Kölner

22.05.2008 um 22:56 Uhr

@spartacus Weniger Glaskugel, vielmehr Erfahrung!

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