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Teil-Urlaubsanspruch eines Schwerbehinderten

H
Herz1701
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine schwerbehinderte Kollegin hat eine Befristung bis zum 31.,3.2008 mit 50%. Jetzt wurde sie mit Bescheid vom 09.05.2008 auf 40 % herabgestuft. Sie akzeptiert diese Entscheidung. Nun zu meiner Frage Hat sie einen Teilanspruch auf ihren Sonderurlaub nur bis zum 31.03.2008 oder bis zum Ende ihres Schwerbehindertenschutzes? (§ 116 SGB IX)

Danke und bis bald Kunigunde

5.31603

Community-Antworten (3)

Z
Zuli

19.05.2008 um 13:54 Uhr

Hier greift §116 SGBIX, und auch der AG kann sich den Schwerbehinderten Menschen so lange anrechnen lassen. Also müsste bis Ende Juni der Urlaub angerechnet werden. Also 50% Urlaub von 5 Tagen, ergibt meines Wissens 3Tage Urlaub, da aufgerundet wird. Nichts desto trotz sollte die Kollegin wenigstens einen Gleichstellungsantrag bei der agentur für arbeit stellen. So hätte sie wenigstens auch in Zukunft einen besonderen Kündigungsschutz. Wobei ich meine Kollegen immer gahingehend berate, gegen eine Runterstufung Widerspruch einzulegen. Denn ein GdB von 50 hat doch eigentlich viele Vorteile.

P
pit47

19.05.2008 um 14:01 Uhr

Hallo Kunigundem, hier der Gesetzestext dazu: "§ 116 Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (1) Die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen werden nicht angewendet nach dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2; wenn sich der Grad der Behinderung auf weniger als 50 verringert, jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides."

Die Kollegin hat also Anspruch auf anteiligen Sonderurlaub bis zum Ende Schwerbehindertenschutzes.

S
Schulte

20.05.2008 um 19:51 Uhr

Hallo! Ein guter Rat von mir ! Auf keinen Fall die Herunterstufung annehmen! Es gibt einen Institution die Heißt Reichsbund. Diese kümmern sich sehr gut um solche Angelegenheiten. Ich selbst bin auch zu 80 Prozent schwerbehindert. Gruß B.Schulte

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