Hallo zusammen,
eine schwerbehinderte Kollegin hat eine Befristung bis zum 31.,3.2008 mit 50%.
Jetzt wurde sie mit Bescheid vom 09.05.2008 auf 40 % herabgestuft. Sie akzeptiert diese Entscheidung.
Nun zu meiner Frage
Hat sie einen Teilanspruch auf ihren Sonderurlaub nur bis zum 31.03.2008
oder bis zum Ende ihres Schwerbehindertenschutzes?
(§ 116 SGB IX)

Danke und bis bald
Kunigunde