Erstellt am 15.05.2008 um 20:28 Uhr von Missverständnis
Das kann die kollegin doch gut ohne den Betriebsrat unterschreiben. Die Befristung ist korrekt.
Erstellt am 15.05.2008 um 20:42 Uhr von glori
neee du, lies mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz §14, Abs. 2 und §16
wie kommst du darauf, dass das korrekt ist????
Erstellt am 15.05.2008 um 20:53 Uhr von Missverständnis
Kann man denn nicht mehr nach einer sachgrundlosen Betriestung eine Befristung mit Sachgrund machen? Kollegin, Du siehst auch den Baum vor lauter Wald nicht mehr, oder?
Erstellt am 15.05.2008 um 21:00 Uhr von glori
.. eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein kalendermäßig befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
ich denke eher, dein Sachverstand lässt dich im Stich... laut Aussage von Anwälten und Gewerkschaft ist das von oben nicht zulässig - eindeutig!!! Hast du schonmal was vom BR3 Seminar gehört?
Erstellt am 15.05.2008 um 21:16 Uhr von Mona-Lisa
@all,
beruhigt euch wieder und lest mal die Frage von glori noch mal genau durch!
"Das Ganze schon über zwei Jahre."
Die 2 Jahres Frist wurde überschritten und müsste doch damit unbefristet sein, oder?
Erstellt am 15.05.2008 um 21:23 Uhr von Missverständnis
Also Du meinst, dass man nach einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund, das auch noch genau zwei Jahre befristet bestanden hat keine weitere Befristung mit Sachgrund mehr stattfinden darf?
BR3 hat Dir nicht geholfen.
Erstellt am 15.05.2008 um 21:26 Uhr von Missverständnis
Noch was:
Abs. 2 Satz 1 sagt
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Da steht nix von "mit Sachgrund ist das nicht mehr möglich"!
Erstellt am 15.05.2008 um 21:51 Uhr von carrie
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html
Vielleicht hilft das weiter!
Erstellt am 15.05.2008 um 21:55 Uhr von Missverständnis
ich denke, daß Du glori damit weitergeholfen hast.
Erstellt am 15.05.2008 um 21:57 Uhr von Missverständnis
Carry
wobei ich noch sagen muss, dass diese unsägliche Art eine Antwort mit einer Internetquelleangabe zu geben, mich nicht sehr überzeugt.
Erstellt am 15.05.2008 um 22:06 Uhr von carrie
Da aber schon einige Antworten gekommen sind, die aussagen, dass nach 2 Jahren ohne Sachgrund, eine Befristung mit Sachgrund durchaus zulässig ist und es nicht nicht den Eindruck machte, als hätte es glori überzeugt, dachte ich, dass das eventuell eine Hilfe wäre.
Erstellt am 15.05.2008 um 22:08 Uhr von pirat
@carrie
gerade daher kommen immer diese ominösen *Missverständnisse* war schon ok! .-)
Erstellt am 15.05.2008 um 22:15 Uhr von carrie
@ pirat
Danke!
Im "Betriebsrats Praxis von A bis Z" - von Schoof, ist das auch noch mal sehr schön erklärt. Gutes Buch und sehr zu empfehlen. ;-)
Erstellt am 15.05.2008 um 22:26 Uhr von pirat
@ carrie
jepp,
kenne ich, habe ich auch......aber die physikalische Permanentspeicher Version. *g*
Erstellt am 15.05.2008 um 22:36 Uhr von carrie
@pirat
Du Glücklicher .-)))
Erstellt am 15.05.2008 um 22:49 Uhr von pirat
@carrie
um es mit Vergil zu sagen...
"Felix qui potuit rerum cognoscere causas" ^^
Erstellt am 15.05.2008 um 23:11 Uhr von carrie
@pirat
Da magst du wohl recht haben! ;-)