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Befristung hin und Befristung her

G
glori
Jan 2018 bearbeitet

Hallo mal wieder :-)

folgender Sachverhalt: eine Kollegin hatte bereits zweimal einen befristeten AV ohne Sachgrund, d. h. nur zeitlich befristet. Das Ganze schon über zwei Jahre. Nun läuft ihr Vertrag aus zum Ende des Monats. Es wurde ihr jetzt !!! zwei Wochen vor Ende der Befristung des jetziges Vertrages ein neuer Vertrag vorgelegt (sie hat jetzt zwei Wochen Urlaub und kommt erst Anfang Juni wieder). Dieser Vertrag enthält nun eine Befristung mit einem Sachgrund und eine Änderung der bisherigen vertraglichen Bedingungen (höhere wöchentl. Arbeitszeit, mehr Gehalt). Was können wir tun? Sie würde den Vertrag jetzt "natürlich" ohne Weiteres unterschreiben.... aufgrund des höheren Gehalts. Dazu zu sagen wäre, wir haben keinen TV sondern nur Richtlinien, die den AV zugrunde liegen.

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Community-Antworten (17)

M
Missverständnis

15.05.2008 um 22:28 Uhr

Das kann die kollegin doch gut ohne den Betriebsrat unterschreiben. Die Befristung ist korrekt.

G
glori

15.05.2008 um 22:42 Uhr

neee du, lies mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz §14, Abs. 2 und §16 wie kommst du darauf, dass das korrekt ist????

M
Missverständnis

15.05.2008 um 22:53 Uhr

Kann man denn nicht mehr nach einer sachgrundlosen Betriestung eine Befristung mit Sachgrund machen? Kollegin, Du siehst auch den Baum vor lauter Wald nicht mehr, oder?

G
glori

15.05.2008 um 23:00 Uhr

.. eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein kalendermäßig befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

ich denke eher, dein Sachverstand lässt dich im Stich... laut Aussage von Anwälten und Gewerkschaft ist das von oben nicht zulässig - eindeutig!!! Hast du schonmal was vom BR3 Seminar gehört?

M
Mona-Lisa

15.05.2008 um 23:16 Uhr

@all, beruhigt euch wieder und lest mal die Frage von glori noch mal genau durch!
"Das Ganze schon über zwei Jahre." Die 2 Jahres Frist wurde überschritten und müsste doch damit unbefristet sein, oder?

M
Missverständnis

15.05.2008 um 23:23 Uhr

Also Du meinst, dass man nach einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund, das auch noch genau zwei Jahre befristet bestanden hat keine weitere Befristung mit Sachgrund mehr stattfinden darf? BR3 hat Dir nicht geholfen.

M
Missverständnis

15.05.2008 um 23:26 Uhr

Noch was: Abs. 2 Satz 1 sagt Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Da steht nix von "mit Sachgrund ist das nicht mehr möglich"!

C
carrie

15.05.2008 um 23:51 Uhr

M
Missverständnis

15.05.2008 um 23:55 Uhr

ich denke, daß Du glori damit weitergeholfen hast.

M
Missverständnis

15.05.2008 um 23:57 Uhr

Carry wobei ich noch sagen muss, dass diese unsägliche Art eine Antwort mit einer Internetquelleangabe zu geben, mich nicht sehr überzeugt.

C
carrie

16.05.2008 um 00:06 Uhr

Da aber schon einige Antworten gekommen sind, die aussagen, dass nach 2 Jahren ohne Sachgrund, eine Befristung mit Sachgrund durchaus zulässig ist und es nicht nicht den Eindruck machte, als hätte es glori überzeugt, dachte ich, dass das eventuell eine Hilfe wäre.

P
pirat

16.05.2008 um 00:08 Uhr

@carrie gerade daher kommen immer diese ominösen Missverständnisse war schon ok! .-)

C
carrie

16.05.2008 um 00:15 Uhr

@ pirat Danke! Im "Betriebsrats Praxis von A bis Z" - von Schoof, ist das auch noch mal sehr schön erklärt. Gutes Buch und sehr zu empfehlen. ;-)

P
pirat

16.05.2008 um 00:26 Uhr

@ carrie jepp, kenne ich, habe ich auch......aber die physikalische Permanentspeicher Version. g

C
carrie

16.05.2008 um 00:36 Uhr

@pirat Du Glücklicher .-)))

P
pirat

16.05.2008 um 00:49 Uhr

@carrie um es mit Vergil zu sagen... "Felix qui potuit rerum cognoscere causas" ^^

C
carrie

16.05.2008 um 01:11 Uhr

@pirat Da magst du wohl recht haben! ;-)

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