Befristung hin und Befristung her
Hallo mal wieder :-)
folgender Sachverhalt: eine Kollegin hatte bereits zweimal einen befristeten AV ohne Sachgrund, d. h. nur zeitlich befristet. Das Ganze schon über zwei Jahre. Nun läuft ihr Vertrag aus zum Ende des Monats. Es wurde ihr jetzt !!! zwei Wochen vor Ende der Befristung des jetziges Vertrages ein neuer Vertrag vorgelegt (sie hat jetzt zwei Wochen Urlaub und kommt erst Anfang Juni wieder). Dieser Vertrag enthält nun eine Befristung mit einem Sachgrund und eine Änderung der bisherigen vertraglichen Bedingungen (höhere wöchentl. Arbeitszeit, mehr Gehalt). Was können wir tun? Sie würde den Vertrag jetzt "natürlich" ohne Weiteres unterschreiben.... aufgrund des höheren Gehalts. Dazu zu sagen wäre, wir haben keinen TV sondern nur Richtlinien, die den AV zugrunde liegen.
Community-Antworten (17)
15.05.2008 um 22:28 Uhr
Das kann die kollegin doch gut ohne den Betriebsrat unterschreiben. Die Befristung ist korrekt.
15.05.2008 um 22:42 Uhr
neee du, lies mal das Teilzeit- und Befristungsgesetz §14, Abs. 2 und §16 wie kommst du darauf, dass das korrekt ist????
15.05.2008 um 22:53 Uhr
Kann man denn nicht mehr nach einer sachgrundlosen Betriestung eine Befristung mit Sachgrund machen? Kollegin, Du siehst auch den Baum vor lauter Wald nicht mehr, oder?
15.05.2008 um 23:00 Uhr
.. eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein kalendermäßig befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
ich denke eher, dein Sachverstand lässt dich im Stich... laut Aussage von Anwälten und Gewerkschaft ist das von oben nicht zulässig - eindeutig!!! Hast du schonmal was vom BR3 Seminar gehört?
15.05.2008 um 23:16 Uhr
@all,
beruhigt euch wieder und lest mal die Frage von glori noch mal genau durch!
"Das Ganze schon über zwei Jahre."
Die 2 Jahres Frist wurde überschritten und müsste doch damit unbefristet sein, oder?
15.05.2008 um 23:23 Uhr
Also Du meinst, dass man nach einem befristeten Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund, das auch noch genau zwei Jahre befristet bestanden hat keine weitere Befristung mit Sachgrund mehr stattfinden darf? BR3 hat Dir nicht geholfen.
15.05.2008 um 23:26 Uhr
Noch was: Abs. 2 Satz 1 sagt Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Da steht nix von "mit Sachgrund ist das nicht mehr möglich"!
15.05.2008 um 23:51 Uhr
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html
Vielleicht hilft das weiter!
15.05.2008 um 23:55 Uhr
ich denke, daß Du glori damit weitergeholfen hast.
15.05.2008 um 23:57 Uhr
Carry wobei ich noch sagen muss, dass diese unsägliche Art eine Antwort mit einer Internetquelleangabe zu geben, mich nicht sehr überzeugt.
16.05.2008 um 00:06 Uhr
Da aber schon einige Antworten gekommen sind, die aussagen, dass nach 2 Jahren ohne Sachgrund, eine Befristung mit Sachgrund durchaus zulässig ist und es nicht nicht den Eindruck machte, als hätte es glori überzeugt, dachte ich, dass das eventuell eine Hilfe wäre.
16.05.2008 um 00:08 Uhr
@carrie gerade daher kommen immer diese ominösen Missverständnisse war schon ok! .-)
16.05.2008 um 00:15 Uhr
@ pirat Danke! Im "Betriebsrats Praxis von A bis Z" - von Schoof, ist das auch noch mal sehr schön erklärt. Gutes Buch und sehr zu empfehlen. ;-)
16.05.2008 um 00:26 Uhr
@ carrie jepp, kenne ich, habe ich auch......aber die physikalische Permanentspeicher Version. g
16.05.2008 um 00:36 Uhr
@pirat Du Glücklicher .-)))
16.05.2008 um 00:49 Uhr
@carrie um es mit Vergil zu sagen... "Felix qui potuit rerum cognoscere causas" ^^
16.05.2008 um 01:11 Uhr
@pirat Da magst du wohl recht haben! ;-)
Verwandte Themen
Bitte unbedingt um Hilfe zum Teilzeit und Befristungsgesetz - Verlängerung oder Neuabschluss?
ÄlterSoweit die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG möglich ist, kann auf der Grundlage des § 14 Abs.2 S. 1 TzBfG eine Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren vereinbart werden. Die Mögli
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Unzulässige Befristung?
ÄlterHallo, eine Mitarbeiterin unseres Hauses wurde, da eine andere Mitarbeiterin für 3 Jahre in Mutterschutz ging, befristet eingestellt. Die im Vertrag erfolgte Befristung endet am 31.3.2007 und wurde n
Befristung von Arbeitsplatz - Zählen die Tage dazwischen auch zu Ihrer Befristung?
ÄlterBefristung von Arbeitsplatz, wir haben in der Firma folgenden Fall. Ein befristetes Arbeitsverhältnis wurde mit Wissen des Arbeitgebers über das Ablaufdatum hinaus fortgeführt. Laut §15 TzBfG Abs.5 w
Befristung rechtmässig ja oder nein?
ÄlterHallo Kollegen, mal eine Frage zu einem aktuellen Fall. Ein Kollege wurde am 18.09.2010 eingestellt als Telefonist. Befristung 1 Jahr bis 17.09.2011 (sachgrundlos). Am 01.01.2011 wurde er mit V