Hallo!
Wie unser Betriebsrat jetzt erst erfahren hat, hat die Geschäftsleitung unter Anordnung eines Anwalts, den sonst gegebenen einen Tag Urlaub ab 45 Jahren aufgehoben. Grund ist das AGG.
Nach dem Gesetz ja richtig, aber Es wurde sich mit dem Betriebsrat nicht zusammengesetzt. Und wie steht es mit den Angestellten, die vor dem Inkrafttreten des AGG eingestellt worden sind?