Fristverlängerung nach § 102 - schriftlich beantragen oder kann dies der BRV mündlich mit dem Personalbüro machen?
Hallo,
muss man eine Fristverlängerung bei einer 99er-Einstellung oder
Anhörung nach § 102 schriftlich beantragen oder kann dies
der BRV mündlich mit dem Personalbüro machen?
Danke.
Theoretisch reicht mündlich - praktisch wird der Personaler einen akuten Anfall von Amnesie erleiden, wenn es "hart auf hart" kommt. Also aus Beweisgründen immer schriftlich oder aber mit Zeugen!