Erstellt am 01.05.2008 um 12:01 Uhr von Husky68
Hallo SAIDI,
wer soll gekündigt werden und warum ?
Ein bischen mehr infos muss schon sein.
MFG
Husky68
Erstellt am 01.05.2008 um 12:19 Uhr von palmer
das sollte ein ersatz mitglied vom BR gekundig werden,der letzten monaten
ordentliche sitzung teilgenommen hat-
Erstellt am 01.05.2008 um 12:27 Uhr von Mona-Lisa
@palmer,
wenn das Ersatzmitglied nicht gerade gestohlen hat, gilt der Kündigungschutz - mindestens bis einem Jahr nach der Sitzung!
Erstellt am 01.05.2008 um 12:37 Uhr von PALMER
nein nicht gestohlen,nur krankheit begrundet-
aber betriebsrat hat kundigung zugestimmt,wie kundigung schutz bleibt,?
sollte es mein gehalt weiter bezahlt werden,oder mus ich arbeitsamt melden ?
WEIL IN FALL:KUNDIGUNG SCHUTZ: arbeitsverhältnis ist noch nicht aufgelöscht.aber
was bedeutet das,zugestimmte kundigung vom betriebsrat ?
PALMER
Erstellt am 01.05.2008 um 14:37 Uhr von Stella
Hallo SAIDI,
grundsätzlich sollte der BR nie einer Kündigung zu stimmen. Und Krankheit ist kein Grund für die Zustimmung des BR.
Wart ihr nie auf einem Seminar? Ihr als BR solltet die Mitarbeiter vor Kündigungen schützen!!!!!!
Gut, das ich nicht bei euch arbeite.
Stella
Erstellt am 02.05.2008 um 19:10 Uhr von jotim
Da gibts nur einen Weg: Sofort Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreiche!!!
Erstellt am 02.05.2008 um 21:20 Uhr von Kölner
@palmer
Wenn der BR zugestimmt hat und nicht umgehend eine KSch-Klage eingereicht hat, dann war es das...
...und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung ist Dein Fortbestand im Betrieb auch nicht mehr vorhanden.
Erstellt am 06.05.2008 um 16:15 Uhr von w-j-l
Kölner,
ist das wirklich von Dir?
Hast Du das noch mit Nachwirkungen vom 1. Mai formuliert? Inhaltlich ist es ja o.k, aber.....?!
Erstellt am 06.05.2008 um 18:21 Uhr von Kölner
@w-j-l
Jepp...
...ein "Du" fehlt. Was noch?
Erstellt am 06.05.2008 um 20:10 Uhr von w-j-l
"und bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung ist Dein Fortbestand im Betrieb auch nicht mehr vorhanden"
... ist auch ein rhethorisches Meisterwerk ;-))