Erstellt am 21.04.2008 um 17:17 Uhr von Petrus
Nein.
Aber wenn Du sie vorher mit ihm absprichst, trägt dies durchaus zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit" bei. Und die betrieblichen Belange sind dann auch berücksichtigt.
Wenn das natürlich nicht funktioniert, sitzt erstmal der BR am längeren Hebel.
Erstellt am 21.04.2008 um 18:56 Uhr von DonJohnson
Termine müssen nciht genehmigt werden. Auch absprechen würde ich nicht, warum auch. 1. wählt Seminare, die nicht zu kurzfristig sind, dann habt ihr die betrieblichen Belange genug berücksichtigt, da der AG Zeit hat, für die auf Seminar verbleibenden Kollegen Ersatz zu besorgen. Das gilt für Seminare nach §37,6 und 37,7 BetrVG! Wenn ihr das also früh genug beschließt und dem AG diesen Beschluß früh genug überreicht, wird er es sehr schwer haben, der Einigungsstelle zu erklären, dass die betrieblichen Belange bezüglich der Zeit der Seminare nicht berücksichtigt wurden. Wie gesagt, es geht nur um die zeitlich bedingten betrieblichen Belange! Das ist wichtig dabei!
Viel Erfolg auf den Seminaren!
Erstellt am 22.04.2008 um 13:56 Uhr von Petrus
@DJ:
Das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel fällt auch mit 6 Monate vorher angekündigtem Seminar nicht geringer aus. Und der Urlaubsplan steht oft auch schon fest, ebenso könnten dem ArbGeb "planbare" OPs oder Kuren einzelner MA bekannt sein - bei denen eben auch die betrieblichen Belange bzgl. zeitlicher Lage zu berücksichtigen sind. In einer kleineren Firma kann das durchaus Schwierigkeiten machen - und als BR fällt einem da nichts ab, wenn man dann ein Seminar um 2..4..6 Wochen verschiebt.
Das wird natürlich bei "Spezialseminaren" uU schwierig - die meisten Seminare finden aber recht oft statt. Mein Chef hat auch schon mal um eine Verschiebung gebeten - und dann statt 200 km Bahnfahrt einen Flug bezahlt, weil das Seminar 4 Wochen später am anderen Ende Deutschlands war.
Kommt halt immer ein wenig darauf an, wie "vertrauensvoll" die Zusammenarbeit ist - und zumindest zu dem Zeitpunkt war sie gerade recht gut.