Besteht auch eine Geheimhaltungspflicht des BR gegenüger dem AGer? Konkret: Darf erwas, das im Gremium von einem BR Mitglied "ausdrücklich als Vertraulich"besprochen wird , der Geschäftsleitung zu getragen werden? Stellt dieses ein Verstoss gegen§79 dar? Was kann getan werden?