Erstellt am 13.04.2008 um 19:30 Uhr von Kölner
@JanMüller
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mit "Hallo, mein AG möchte mit einigen Mitarbeitern eine Einigungsstelle einrichten." die betriebsverfassungrechtliche Einigungsstelle gemeint sein kann. Der AG will vermutlich (!) nur so eine pseudodemokratische Stelle einrichten, die er zudem vermutlich noch opportun besetzen wird.
Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!
Erstellt am 13.04.2008 um 20:18 Uhr von peanuts
"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"
Ein Betrieb, in welchem eine Einigungsstelle eingerichtet werden soll, wird mit Sicherheit kein Klein(st)betrieb sein, für den das KschG nicht greift...
Nur der "erweiterte" Kündigungsschutz § 15 KschG greift hier nicht!
Erstellt am 13.04.2008 um 20:22 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.04.2008 um 20:31 Uhr von peanuts
"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"
Glaskugel?
Erstellt am 13.04.2008 um 20:33 Uhr von Kölner
@peanuts
Ich will nicht päpstlicher als Du sein, aber ich schrieb meine Aussagen im Vermutungsmodus...
Erstellt am 13.04.2008 um 20:39 Uhr von peanuts
"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"
Klingt wirklich schwer nach "Vermutungsmodus"... oder nennt man absolute Aussagen neuerdings so?
Erstellt am 13.04.2008 um 20:42 Uhr von Kölner