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Kündigungsschutz - für Mitglieder der Einigungsstelle?

J
JanMüller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, mein AG möchte mit einigen Mitarbeitern eine Einigungsstelle einrichten. Hat man als Mitglied der Einigungsstelle auch Kündigungsschutz?

3.91607

Community-Antworten (7)

K
Kölner

13.04.2008 um 21:30 Uhr

@JanMüller Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mit "Hallo, mein AG möchte mit einigen Mitarbeitern eine Einigungsstelle einrichten." die betriebsverfassungrechtliche Einigungsstelle gemeint sein kann. Der AG will vermutlich (!) nur so eine pseudodemokratische Stelle einrichten, die er zudem vermutlich noch opportun besetzen wird.

Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!

P
Peanuts

13.04.2008 um 22:18 Uhr

"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"

Ein Betrieb, in welchem eine Einigungsstelle eingerichtet werden soll, wird mit Sicherheit kein Klein(st)betrieb sein, für den das KschG nicht greift...

Nur der "erweiterte" Kündigungsschutz § 15 KschG greift hier nicht!

K
Kölner

13.04.2008 um 22:22 Uhr

@peanuts Neue Glaskugel?

P
Peanuts

13.04.2008 um 22:31 Uhr

"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"

Glaskugel?

K
Kölner

13.04.2008 um 22:33 Uhr

@peanuts Ich will nicht päpstlicher als Du sein, aber ich schrieb meine Aussagen im Vermutungsmodus...

P
Peanuts

13.04.2008 um 22:39 Uhr

"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"

Klingt wirklich schwer nach "Vermutungsmodus"... oder nennt man absolute Aussagen neuerdings so?

K
Kölner

13.04.2008 um 22:42 Uhr

@peanuts Ja!

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