Kündigungsschutz - für Mitglieder der Einigungsstelle?
Hallo, mein AG möchte mit einigen Mitarbeitern eine Einigungsstelle einrichten. Hat man als Mitglied der Einigungsstelle auch Kündigungsschutz?
Community-Antworten (7)
13.04.2008 um 21:30 Uhr
@JanMüller Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass mit "Hallo, mein AG möchte mit einigen Mitarbeitern eine Einigungsstelle einrichten." die betriebsverfassungrechtliche Einigungsstelle gemeint sein kann. Der AG will vermutlich (!) nur so eine pseudodemokratische Stelle einrichten, die er zudem vermutlich noch opportun besetzen wird.
Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!
13.04.2008 um 22:18 Uhr
"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"
Ein Betrieb, in welchem eine Einigungsstelle eingerichtet werden soll, wird mit Sicherheit kein Klein(st)betrieb sein, für den das KschG nicht greift...
Nur der "erweiterte" Kündigungsschutz § 15 KschG greift hier nicht!
13.04.2008 um 22:22 Uhr
@peanuts Neue Glaskugel?
13.04.2008 um 22:31 Uhr
"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"
Glaskugel?
13.04.2008 um 22:33 Uhr
@peanuts Ich will nicht päpstlicher als Du sein, aber ich schrieb meine Aussagen im Vermutungsmodus...
13.04.2008 um 22:39 Uhr
"Achja: Einen Kündigungsschutz hat man da nicht!"
Klingt wirklich schwer nach "Vermutungsmodus"... oder nennt man absolute Aussagen neuerdings so?
13.04.2008 um 22:42 Uhr
@peanuts Ja!
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