Erstellt am 13.04.2008 um 12:30 Uhr von pirat
@Vodan
Bei Betriebsratsarbeit während des Urlaubs gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Der Kommentar zum BetrVG Däubler/Kittner/Klebe, 10. Auflage, vertritt die Auffassung, dass auch bei einer Teilnahme an BR-Sitzungen während des Urlaubs für das BR-Mitglied Anspruch auf Freizeitausgleich besteht, wenn die Urlaubsunterbrechung erforderlich war... die *Erforderlichkeit*wäre zu prüfen!
zu finden hier...
http://www.praxis-fortbildung.de/Aktuelles/default.asp?IdAktuelles=250
Erstellt am 13.04.2008 um 13:07 Uhr von peanuts
"Man will mir die Zeit nicht anrechnen . "
Freizeitausgleich MUSS nur gewährt werden, wenn BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit aus BETRIEBSbedingten Gründen erforderlich war.
Die Urlaubsunterbrechung zwecks Sitzungsteilnahme stellt aber keinen betriebsbedingten Grund dar! Da muss die "Erforderlichkeit" schon sehr gut begründet werden können, um einen Zeitausgleich durchsetzen zu können.