ich bin BR in einem tendenzbetrieb. nun wurde eine tagesgruppe für stark verhaltensauffällige kinder im grundschulalter eröffnet. die räumlichkeiten befinden sich im vierten stock mit einer terrasse, die m.E. ohne weiteres zu erklettern ist uind die kinder gefährdet sind. es liegt also hier eine besondere aufsichtspflicht meiner kollegen vor. diese aufsichtspflicht ist m.E. aber so nicht leistbar, zumal es sich eben um diese verhaltensauffälligen kinder handelt.
wie muss (und muss er es??) der BR tätig werden zum schutz seiner kollegen?