Überlastungsanzeige - muss der BR tätig werden zum Schutz seiner Kollegen?
ich bin BR in einem tendenzbetrieb. nun wurde eine tagesgruppe für stark verhaltensauffällige kinder im grundschulalter eröffnet. die räumlichkeiten befinden sich im vierten stock mit einer terrasse, die m.E. ohne weiteres zu erklettern ist uind die kinder gefährdet sind. es liegt also hier eine besondere aufsichtspflicht meiner kollegen vor. diese aufsichtspflicht ist m.E. aber so nicht leistbar, zumal es sich eben um diese verhaltensauffälligen kinder handelt. wie muss (und muss er es??) der BR tätig werden zum schutz seiner kollegen?
Community-Antworten (5)
13.04.2008 um 21:40 Uhr
@hendre Was sagt denn der soziale AG bzgl. des Geländers? Und die Fasi? Und die Eltern? Und der Vorstand? Und die Kollegen? Und die Tür zur Terasse hin?
14.04.2008 um 11:50 Uhr
Kölner
"Und die Tür zur Terasse hin?" Was soll die schon sagen?Ich werde sie mal fragen,hast du Vorschläge oder Erfahrungswerte welche mir die Ansprache erleichtern?Ich habe noch nie mit einer Tür Gesprochen und möchte nicht in Verbale Fettnäpchen tretten.Türen sollen ja Sensorisch sehr Sensibel sein was das Thema Betretten angeht.
14.04.2008 um 19:55 Uhr
@Moderator ...die schliesst man einfach ab.
14.04.2008 um 20:57 Uhr
Immi, da kannst Du aber u.U. in Teufels Küche kommen...
hendre, das erscheint mir ein Anliegen für den ASA. Verständigt mal Euren Sicherheitsbeauftragten oder gleich die FaSi. Bis Abhilfe geschaffen ist, dürft Ihr kein Kind alleine auf die Terasse lassen. Ob Ihr die Tür abschließen dürft (wenn es geht) müsst Ihr rechtlich überprüfen (Notausgang, freiheitsentziehende Maßnahme...) Der AG ist hier in der Pflicht.
14.04.2008 um 23:57 Uhr
So lange die Situation nicht geklärt ist, schriftlich auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde, diese Tür kein Notausgang ist, und bevor ein Kind runterfällt... abschliessen. In "Teufels Küche" ...?
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