Liebe Kollegen, ich habe eine Frage zur folgenden Thematik:

Ein Kollege wurde befristet (Ende: 31.12.2008) eingestellt und soll nun nach drei Monaten Betriebszugehörigkeit gekündigt werden (Grund: Wird den Anforderungen an den Job nicht gerecht). Im Arbeitsvertrag ist, zusätzlich zur bestehenden Befristung, eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart worden.

Das Seminar zu personellen Einzelmaßnahmen durchlaufe ich erst in zwei Monaten, darum jetzt hier meine Fragen an die Wissenden unter Euch:

1. Ist die Kombination von Befristung UND Probezeit überhaupt zulässig?

2. Macht ein Widerspruch zur Kündigung Sinn? Kündigungsschutzklage ist wegen der geringen Beschäftigungsdauer nicht möglich, also ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 (5) BetrVG nicht gegeben. Trotzdem widersprechen? In der Sache ansich gibt es mE gegen die Kündigung schon Gründe, aber bringt dem MA hier der Widerspruch was, wenn der Entschluss des Arbeitgebers zur Kündigung in jedem Fall feststeht?

3. Abgewandelte Fallkonstellation: Situation wie geschildert, aber OHNE Probezeit im Arbeitsvertrag. Was kann der MA tun, wenn ihm nach drei Monaten das befristete Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll?

Danke für Eure Mühe!!