Erstellt am 08.04.2008 um 17:28 Uhr von Catweazle
@Regina,
So ist es. Der Gesetzgeber wollte damit wohl Damenkränzchen verhindern. :-)
Erstellt am 08.04.2008 um 17:33 Uhr von DonJohnson
Nun, also einladen müßt ihr das Minderheitengeschlecht (in deinem Fall männlicher Art) nicht, allerdings könnt ihr ohne die Minderheitenquote zu beachten, keine Beschlüsse fassen. Soll also heißen: wenn ihr wirklich nur ein "Damenkränzchen" (um bei den Worten meines Vorredners zu bleiben) machen wollt, ladet IHN nicht ein. Wollt ihr vernünftige BR Arbeit machen und rechtsgültige Beschlüsse fassen, gerhört ER dazu! Hoffe geholfen zu haben!
Erstellt am 08.04.2008 um 17:47 Uhr von Efaienaerbeer
Mind 3-köpfiger BR ist ja anscheinend erfüllt.
Es reicht nicht, dass der Mann die Minderheit im BR ist, es kommt darauf an, dass die Männer im Betrieb die Minderheit sind. Ist das der Fall, dann ist der nächste Mann (auf der Liste) einzuladen. sind die Männer dagegen im Betrieb in der Mehrzahl, dann könnt ihr euer Damenkränzchen machen.
@Don Johnson
§ 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG: "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied ... das Ersatzmitglied zu laden."
Der BRV muss also sehr wohl das Ersatzmitglied einladen. Macht ein BRV das bewußt nicht, dann verstößt er grob gegen das BetrVG (Achtung: § 23 BetrVG!!!).
Erstellt am 08.04.2008 um 23:37 Uhr von DonJohnson
Was soll denn die Antwort jetzt? Also ehrlich - wenn du beschlußfähig sein willst, mußt du als Ersatzmitglied die Minderheit einladen! Schuß aus Feierabend! Thema BR2!
Erstellt am 08.04.2008 um 23:39 Uhr von DonJohnson
Wer zur Hölle ist denn der ersatz für die Minderheit? Doch wohl die Minderheit, sollte sie zur Verfügung stehen - oh, jetzt überfordere ich dich mal - was ist denn bei der Listenwahl? Mit Minderheitenregelung?
Ups, da habe ich ja was gesagt...
Tse tse tse
Erstellt am 08.04.2008 um 23:44 Uhr von DonJohnson
So, jetzt ohne Ironie!
§ 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG: "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied ... das Ersatzmitglied zu laden." - Dem stimme cih zu, habe es auch so gelernt! Das Ersatzmitglied ist aber nciht zwangsläufig, das nach der Stimmenanzahl das nächste. Hierrauf ist zu achten, dass Minderheiten und oder Listen zu berücksichtigen sind! Wer es nciht glaubt, der schaue nach! "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
Erstellt am 09.04.2008 um 00:08 Uhr von Immie
Regina sagt...wenn das einzige männliche BR- Mitglied verhindert ist...
Das heisst noch lange nicht,das dieses einzige männliche Wesen auch eine Minderheit vertritt.
Es wäre sehr hilfreich wenn Regina sich dazu noch mal äussern würde,
denn dann hätte Efaienaerbeer recht und der Rest würde einem erspart.
Erstellt am 09.04.2008 um 08:02 Uhr von betriebliche trübung
@dj: immi hat recht. ob du es glaubst oder nicht, ein geschlecht in der minderheit kann so sehr in der minderheit sein, dass es nicht als minderheitsgeschlecht gilt. jetzt knobel mal :-)
Erstellt am 09.04.2008 um 08:16 Uhr von Regina
Hallo,
ja die Männlichkeit ist bei uns im Unternehmen in der Minderheit, also viele Frauen und wenig Männer.
Erstellt am 09.04.2008 um 08:42 Uhr von betriebliche trübung
@regina: das reicht leider nicht. was zählt ist die feststellung des wahlvorstandes. hat dieser die männer als minderheitengeschlecht benannt?