BR-Sitzung Ersatzmitglied
Hallo, ist es richtig, das bei einer Betriebsratssitzung, wenn das einzige männliche BR- Mitglied verhindert ist, dann die Minderheitsquote beachtet werden muss und wieder ein männliches Ersatzmitglied geladen werden muss? Auch wenn als nächstes Ersatzmitglied weiblich wäre?
Community-Antworten (10)
08.04.2008 um 19:28 Uhr
@Regina,
So ist es. Der Gesetzgeber wollte damit wohl Damenkränzchen verhindern. :-)
08.04.2008 um 19:33 Uhr
Nun, also einladen müßt ihr das Minderheitengeschlecht (in deinem Fall männlicher Art) nicht, allerdings könnt ihr ohne die Minderheitenquote zu beachten, keine Beschlüsse fassen. Soll also heißen: wenn ihr wirklich nur ein "Damenkränzchen" (um bei den Worten meines Vorredners zu bleiben) machen wollt, ladet IHN nicht ein. Wollt ihr vernünftige BR Arbeit machen und rechtsgültige Beschlüsse fassen, gerhört ER dazu! Hoffe geholfen zu haben!
08.04.2008 um 19:47 Uhr
Mind 3-köpfiger BR ist ja anscheinend erfüllt. Es reicht nicht, dass der Mann die Minderheit im BR ist, es kommt darauf an, dass die Männer im Betrieb die Minderheit sind. Ist das der Fall, dann ist der nächste Mann (auf der Liste) einzuladen. sind die Männer dagegen im Betrieb in der Mehrzahl, dann könnt ihr euer Damenkränzchen machen.
@Don Johnson § 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG: "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied ... das Ersatzmitglied zu laden." Der BRV muss also sehr wohl das Ersatzmitglied einladen. Macht ein BRV das bewußt nicht, dann verstößt er grob gegen das BetrVG (Achtung: § 23 BetrVG!!!).
09.04.2008 um 01:37 Uhr
Was soll denn die Antwort jetzt? Also ehrlich - wenn du beschlußfähig sein willst, mußt du als Ersatzmitglied die Minderheit einladen! Schuß aus Feierabend! Thema BR2!
09.04.2008 um 01:39 Uhr
Wer zur Hölle ist denn der ersatz für die Minderheit? Doch wohl die Minderheit, sollte sie zur Verfügung stehen - oh, jetzt überfordere ich dich mal - was ist denn bei der Listenwahl? Mit Minderheitenregelung? Ups, da habe ich ja was gesagt...
Tse tse tse
09.04.2008 um 01:44 Uhr
So, jetzt ohne Ironie!
§ 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG: "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied ... das Ersatzmitglied zu laden." - Dem stimme cih zu, habe es auch so gelernt! Das Ersatzmitglied ist aber nciht zwangsläufig, das nach der Stimmenanzahl das nächste. Hierrauf ist zu achten, dass Minderheiten und oder Listen zu berücksichtigen sind! Wer es nciht glaubt, der schaue nach! "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
09.04.2008 um 02:08 Uhr
Regina sagt...wenn das einzige männliche BR- Mitglied verhindert ist... Das heisst noch lange nicht,das dieses einzige männliche Wesen auch eine Minderheit vertritt. Es wäre sehr hilfreich wenn Regina sich dazu noch mal äussern würde, denn dann hätte Efaienaerbeer recht und der Rest würde einem erspart.
09.04.2008 um 10:02 Uhr
@dj: immi hat recht. ob du es glaubst oder nicht, ein geschlecht in der minderheit kann so sehr in der minderheit sein, dass es nicht als minderheitsgeschlecht gilt. jetzt knobel mal :-)
09.04.2008 um 10:16 Uhr
Hallo, ja die Männlichkeit ist bei uns im Unternehmen in der Minderheit, also viele Frauen und wenig Männer.
09.04.2008 um 10:42 Uhr
@regina: das reicht leider nicht. was zählt ist die feststellung des wahlvorstandes. hat dieser die männer als minderheitengeschlecht benannt?
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