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Betriebsvereinbarung mit drei Unterschriften

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im Betrieb steht eine Betriebsvereinbarung an. In der Vereinbarung sollen auch Dinge geregelt werden zu denen bei einigen Mitarbeitern etwas im Arbeitsvertrag steht. Für einige Mitarbeiter wäre die Regelung in der BV schlechter als die Regelung im Arbeitsvertrag. Wir haben die GL darauf hingewiesen, dass eine BV ja den Arbeitsvertrag nicht verschlechtern kann. Darum sind sie jetzt auf die glorreiche Idee gekommen zusätzlich zur Unterschrift der GL und des BR noch die Unterschrift vom Mitarbeiter haben zu wollen. Damit würde die Regelung aus der BV die Regelung aus dem Arbeitsvertrag übersteuern.

Ich finde diese Methode etwas ungewöhnlich. Eine BV wird doch nicht vom Mitarbeiter unterschrieben. Zumal es auch Kollegen gibt, bei denen nichts dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist, für die die BV ja eh gelten würde. Können wir verlangen, dass eine evtl. Vertragsänderung mit den betroffenen Kollegen in einem separaten Dokument ab zu schließen ist. Momentan ist uns auch noch nicht klar, wie unsere GL reagiert, wenn ein Mitarbeiter nicht unterschreibt. Das Thema werden wir im nächsten Gesprächstermin zu der BV haben.

Gruß

meik

4.82706

Community-Antworten (6)

W
w-j-l

04.04.2008 um 01:36 Uhr

Zunächst wäre mal wichtig zu wissen, um welchen Regelungsgegenstand es geht, und ob der BR überhaupt regeln darf.

Weiterhin würde ich mich als Mitarbeiter weigern, eine Vereinbarung über die Anwendung einer für mich negativen Vereinbarung zu unterschreiben. Es gilt nämlich grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip, weil der BR nicht negativ in den Arbeitsvertrag eingreifen darf.

M
meik

04.04.2008 um 02:31 Uhr

Der problematische Punkt ist die Kernarbeitszeit. Zur Zeit sind in den einzelnen Arbeitsverträgen unterschiedliche oder auch gar keine Regelungen diesbezüglich vorhanden. Für den größeren Teil der Kollegen mit Regelungen verbessert die BV den Zeitraum, aber für eine Handvoll Kollegen wäre die Regelung schlechter, der AG ist aber anscheinend zu keinen Kompromissen da bereit. Die Kollegen, die bisher keine Regelung im Arbeitsvertrag haben sind in der angedachten Zeit üblicherweise am Arbeitsplatz.

Gruß

meik

W
w-j-l

04.04.2008 um 10:58 Uhr

Dann würde ich sagen: Bleibt hart in der Verhandlung. und versucht die günstigste Regelung aus den Arbeitsverträgen zu übernehmen, oder macht eine Lösungsklausel rein, in der Art

"Soweit in Arbeitsverträgen günstigere Regelungen enthalten sind, so bleiben diese erhalten"

Das ist zwar eh klar, aber wenn die Verhandlungen dann scheitern, und ihr eine Einigungsstelle anruft, dann bekomt der AG das schon vom E-Stellenvorsitzenden gesagt.

Der AG kommt ohne Einverständnis der AN nicht an die Arbeitsverträge ran. Änderungskündigung zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geht auch nicht.

Es ist eure Aufgabe, die AN vor dem Druck des AGs auf Leistung der Unterschrift zu bewahren.

DAH
Der alte Heini

04.04.2008 um 16:59 Uhr

Änderungen aus dem Arbeitsvertrag können nur mit Einverständnis der Vertragspartner geändert werden oder aber im Wege einer Änderungskündigung. Mit einer BV sind verschlechternde Eingriffe in den Arbeitsverträgen nicht möglich. Der BR sollte sich führ solche Spielereien des Arbeitgebers, das der betroffene Arbeitnehmer die Vereinbarung mit unterschreibt, nicht Missbrauchen lassen.

W
w-j-l

04.04.2008 um 18:28 Uhr

Heini, was hat das den mit "Spielerein des AGs" und "Mißbrauch des BR" zu tun, wenn die AN b.löd genug sind, solche Vereinbarungen zu unterschreiben.

Ich meine, der BR muss dahin agieren, dass der AG gar nicht auf die Idee kommt, solche Vereinbarungen anbieten zu müssen.

DAH
Der alte Heini

04.04.2008 um 20:54 Uhr

w-j-l wenn Du meinst, dann lasse den BR mal schön agieren.

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