Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb steht eine Betriebsvereinbarung an. In der Vereinbarung sollen auch Dinge geregelt werden zu denen bei einigen Mitarbeitern etwas im Arbeitsvertrag steht.
Für einige Mitarbeiter wäre die Regelung in der BV schlechter als die Regelung im Arbeitsvertrag. Wir haben die GL darauf hingewiesen, dass eine BV ja den Arbeitsvertrag nicht verschlechtern kann. Darum sind sie jetzt auf die glorreiche Idee gekommen zusätzlich zur Unterschrift der GL und des BR noch die Unterschrift vom Mitarbeiter haben zu wollen.
Damit würde die Regelung aus der BV die Regelung aus dem Arbeitsvertrag übersteuern.

Ich finde diese Methode etwas ungewöhnlich. Eine BV wird doch nicht vom Mitarbeiter unterschrieben. Zumal es auch Kollegen gibt, bei denen nichts dazu im Arbeitsvertrag geregelt ist, für die die BV ja eh gelten würde.
Können wir verlangen, dass eine evtl. Vertragsänderung mit den betroffenen Kollegen in einem separaten Dokument ab zu schließen ist. Momentan ist uns auch noch nicht klar, wie unsere GL reagiert, wenn ein Mitarbeiter nicht unterschreibt.
Das Thema werden wir im nächsten Gesprächstermin zu der BV haben.


Gruß

meik