Erstellt am 03.04.2008 um 23:36 Uhr von w-j-l
Zunächst wäre mal wichtig zu wissen, um welchen Regelungsgegenstand es geht, und ob der BR überhaupt regeln darf.
Weiterhin würde ich mich als Mitarbeiter weigern, eine Vereinbarung über die Anwendung einer für mich negativen Vereinbarung zu unterschreiben. Es gilt nämlich grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip, weil der BR nicht negativ in den Arbeitsvertrag eingreifen darf.
Erstellt am 04.04.2008 um 00:31 Uhr von meik
Der problematische Punkt ist die Kernarbeitszeit. Zur Zeit sind in den einzelnen Arbeitsverträgen unterschiedliche oder auch gar keine Regelungen diesbezüglich vorhanden. Für den größeren Teil der Kollegen mit Regelungen verbessert die BV den Zeitraum, aber für eine Handvoll Kollegen wäre die Regelung schlechter, der AG ist aber anscheinend zu keinen Kompromissen da bereit. Die Kollegen, die bisher keine Regelung im Arbeitsvertrag haben sind in der angedachten Zeit üblicherweise am Arbeitsplatz.
Gruß
meik
Erstellt am 04.04.2008 um 08:58 Uhr von w-j-l
Dann würde ich sagen: Bleibt hart in der Verhandlung. und versucht die günstigste Regelung aus den Arbeitsverträgen zu übernehmen, oder macht eine Lösungsklausel rein, in der Art
"Soweit in Arbeitsverträgen günstigere Regelungen enthalten sind, so bleiben diese erhalten"
Das ist zwar eh klar, aber wenn die Verhandlungen dann scheitern, und ihr eine Einigungsstelle anruft, dann bekomt der AG das schon vom E-Stellenvorsitzenden gesagt.
Der AG kommt ohne Einverständnis der AN nicht an die Arbeitsverträge ran. Änderungskündigung zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geht auch nicht.
Es ist eure Aufgabe, die AN vor dem Druck des AGs auf Leistung der Unterschrift zu bewahren.
Erstellt am 04.04.2008 um 14:59 Uhr von Der alte Heini
Änderungen aus dem Arbeitsvertrag können nur mit Einverständnis der Vertragspartner
geändert werden oder aber im Wege einer Änderungskündigung.
Mit einer BV sind verschlechternde Eingriffe in den Arbeitsverträgen nicht möglich.
Der BR sollte sich führ solche Spielereien des Arbeitgebers, das der betroffene Arbeitnehmer
die Vereinbarung mit unterschreibt, nicht Missbrauchen lassen.
Erstellt am 04.04.2008 um 16:28 Uhr von w-j-l
Heini,
was hat das den mit "Spielerein des AGs" und "Mißbrauch des BR" zu tun, wenn die AN b.löd genug sind, solche Vereinbarungen zu unterschreiben.
Ich meine, der BR muss dahin agieren, dass der AG gar nicht auf die Idee kommt, solche Vereinbarungen anbieten zu müssen.
Erstellt am 04.04.2008 um 18:54 Uhr von Der alte Heini
w-j-l
wenn Du meinst,
dann lasse den BR mal schön agieren.