Erstellt am 17.03.2008 um 22:35 Uhr von pirat
@bennoätbr
interessieren würde mich...
gemein hin ....wird Urlaubs und Weihnachtsgeld im AV- bzw. TV oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Wie ist das bei euch?
ab 101 MA muss ein WA instaliert werden, ob es ihm passt oder nicht!
Ein Semiar zum Thema WA wäre auch nicht schlecht!
hier findest du Info´s
Begriff und Zweck des Wirtschaftsausschusses....
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/wirtschaftsausschuss.php
Erstellt am 18.03.2008 um 07:57 Uhr von BRV4U
Hallo bennoätbr,
wann habt ihr denn eure letzte Betriebsversammlung gehabt ?
Auf so einer Veranstaltung hast du große Chancen, die Belegschaft zu informieren und ein positives Bild des BR zu hinterlassen. Verunsicherte und nicht informierte Mitarbeiter nützen nur der GL, nicht aber dem BR.....
Erstellt am 19.03.2008 um 10:12 Uhr von bennoätbr
Danke für Eure Geduld
@Pirat
AV oder TV haben wir nicht, noch nie gehabt
Betriebsvereinbarung wäre schön
@BRV4U
letzte Betriebsversammlung war im Januar, nächste geplant im 2. Quartal, da werde ich alle Beschäftigten natürlich informieren. Ansonsten werden die MA vom Monatsgespräch
über Aushang informiert, Verunsicherung ist trotzdem vorhanden.
Nachbarfirma verlegt auch 150 AP nach Tschechien, kommt der GL natürlich gelegen, um weiter Druck zu machen.
Erstellt am 20.03.2008 um 19:15 Uhr von picard66
Hi bennoätbr!
Dein Problem kenne ich gut: In unserem Betrieb wurde die Herausgabe von Zahlen auch systematisch "vergessen". Allerdings habe ich natürlich da Glück, recht redegewandt zu sein und deshalb mit viel Geduld die Belegschaft für wirtschftliche Fragen zu sensibilisieren. Es wird nur mit viel Transparenz und Offenheit gelingen, die Leute davon zu überzeugen, dass BR-Arbeit ganz ohne Zahlen ein Eierlauf ist - wie soll man denn konkret argumentieren.
Gerade Deine Weihnachts- und Urlaubsgeld-Diskussion offeriert genau diesen Schluss: Wie sollte der BR argumentieren, dass der AG die Zahlungen willkürlich streicht, wenn er nicht nachweisen kann, dass die notwendige finanzielle Masse vorhanden ist. Euer AG wird ja sicher nicht so dumm sein, vor dem MA zu sagen, dass er solche Zahlungen streicht, weil der WA zu viel wissen will...
Letztlich hat der WA ein extrem umfangreiches Informationsrecht. Deutlich umfangreicher, als das Informationsrecht des BR. Allerdings hat er selbst keinerlei Durchsetzungmöglichkeiten. Die hat dafür aber wieder der BR. Wir haben den BR mehrfach gebeten, den AG zu rügen, wenn Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Und einmal hat der BR auch die Einrichtung einer Einigungsstelle beschlossen und einen anwalt beauftragt - und ganz flugs hat sich die Situation verbessert, als horrende Kosten im Raum standen.
Aber eins ist klar: Der AG wird Euch bei der Belegschaft einfach aushebeln, wenn ihr dort keinen Rückhalt habt. Und damit wären wir beim eigentlichen Problem: Die "Standard-Belegschaft2 will einen Job und ein Gehalt auf dem Konto - wie das genau von statten geht ist den meisten recht egal.
Herzliche Grüße,
picard66
Erstellt am 26.03.2008 um 10:42 Uhr von Kölner
@bennoätbr
...umso wichtiger wäre es nunmehr, dass Ihr Euch bildet. Ein Anbieter, der ordentlich vorbereitet ist, 'Dinge' ins Rollen bringen kann und zudem Kniffe im Umgang mit der Belegschaft kennt...