Eine kurze Frage:
Ein Teil unseres Betriebes wurde nach §613 a in ein anders Unternehmen überführt. Als Betriebsratsmitglied habe ich dem Betriebsübergang widersprochen und bin mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Was bedeutet bis auf weiteres unter Anrechnung eventuell bestehender Urlaubstage und unter Weiterzahlung Ihrer Bezüge von Ihrer Arbeitsleistung freigestellt.
Ihre Tätigkeit bzw. Ihr Mandat als BR-Mitglied bleibt von der Freistellung unberührt.
Welche Urlaubstage sind gemeint? Wird mein ganzer Jahresurlaub (30 T13 Monatsgehalt)