Erstellt am 10.03.2008 um 17:39 Uhr von Kölner
@Nalla
Haben die Kollegen wirklich so viele BR-Stunden geleistet, dass sie (ca.) mehr als 160 Stunden abfeiern müssen? *Zweifel*
Wie kann man so viel anhäufen? Warum wurde nicht vorher bereits auf Kosten der "normalen Arbeit" getagt?
Erstellt am 10.03.2008 um 17:42 Uhr von Nalla
Ne, wir sind ein BR der nur aus TZ-Beschäftigten besteht, und da sind es dann schon ein paar weniger.
Erstellt am 10.03.2008 um 17:44 Uhr von Kölner
Erstellt am 10.03.2008 um 17:48 Uhr von Nalla
nein, wir reden so von 50 und 60 Stunden, wir arbeiten ja auch pro Tag nur so 2 bis 2,5 Stunden
Erstellt am 10.03.2008 um 17:52 Uhr von Kölner
@Nalla
Gut. Also eine BR-Sitzung dauert so ca. 3 Stunden - okay? Dann ist ein Arbeitstag schon mal verplant...
...arbeite ich jetzt regulär 2-2,5 Std./Tag dann muss man sich doch in der gleichen Woche um einen Ausgleich bemühen, oder nicht? Vor allem auf Kosten der regulären Arbeit...
Erstellt am 10.03.2008 um 17:59 Uhr von Nalla
eigentlich ja, allerding ist das Problem die Reglung ob eben die alten Stunden aus dem letzten Jahr ausbezahlt werden oder nicht. und wenn mann die abfeiern soll zieht sich logischerweiße ein ratenschwanz hinterher. weil jetzt auch noch Stunden von dem schulungen dazu kommen und das ganze ist nicht so einfach wenn sich die GL auf den Kopf stellt und der BRV sich nicht sehr viel traus zu sagen, bzw. noch nicht so sicher ist in der Gesetzeslage.
Erstellt am 10.03.2008 um 18:31 Uhr von Petrus
Alles was älter als 4 Wochen ist, könnt ihr euch auszahlen lassen: §37(3) BetrVG
Erstellt am 11.03.2008 um 09:38 Uhr von Kater Carlo
Hallo Nalla,
zu Deiner 2. Frage würde ich empfehlen die FaSi (Fachkraft für Arbeitssicherheit ) oder den Arbeitsmediziner mit ins Boot zu nehmen. Die können Euch auf jeden Fall helfen. Ansonsten Gespräche mit dem AG führen und ihm klar machen das evtl AU zeiten der MA deutlich teurer werden können, als vernünftig zu heizen. Außerdem den AG auf seine gestzlichen Pflichten hinweisen und nötigenfalls mit dem Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitsschutz) und der BG drohen. Die Berufsgenossenschuft und die Gewerbeaufsicht gehen übrigens auch anonymen Hinweisen nach.
Außerdem würde ich empfehlen ein BRM in Arbeitsschutz schulen zu lassen gibt überall Seminare dafür und als BR müßt ihr ja auch Mitglieder in die Arbeitsschutzausschuss Sitzungen entsenden und ohne Schulungen versteht ihr da sicher nur Bahnhof.
LG Kater Carlo