BR-Mitglieder nicht erreichbar - wegen abfeierns der BR-Stunden?
meine Lage, unser BR ist jetzt 4 Monate jung und die GL hatt es nicht auf die Kette bekommen, daß die BR-Stunden weder abgefeiert noch ausbezahlt werden, und jetzt ist man(n) der Meinung das die doch abgefeiert werden sollen. Würde aber im witzigsten Fall heißen das ein paar Leute mehr als 1 Monat in Urlaub geschickt werden. Daher die Erste Frage, dürfen die das und was ist damit denn man BR-Mitglied des Vertrauens ist und der wenn er ein Problem hatt einen nicht erreichen kann. gleich noch eine frage anschließend, und zwar wie lange kann bzw. darf der BR zusehen wenn Missstände sind die beseitigt werden müssen, wie zB. zu wenig Heizung, ich weiß zwar das eine eine Arbeitsstättenverordung gibt die zu niedrige Temeraturen untersagt, aber wie schon gesagt, was tun??? danke für Eure Hilfe im vorraus
Community-Antworten (8)
10.03.2008 um 18:39 Uhr
@Nalla Haben die Kollegen wirklich so viele BR-Stunden geleistet, dass sie (ca.) mehr als 160 Stunden abfeiern müssen? Zweifel Wie kann man so viel anhäufen? Warum wurde nicht vorher bereits auf Kosten der "normalen Arbeit" getagt?
10.03.2008 um 18:42 Uhr
Ne, wir sind ein BR der nur aus TZ-Beschäftigten besteht, und da sind es dann schon ein paar weniger.
10.03.2008 um 18:44 Uhr
@Nalla Also 80 Stunden?
10.03.2008 um 18:48 Uhr
nein, wir reden so von 50 und 60 Stunden, wir arbeiten ja auch pro Tag nur so 2 bis 2,5 Stunden
10.03.2008 um 18:52 Uhr
@Nalla Gut. Also eine BR-Sitzung dauert so ca. 3 Stunden - okay? Dann ist ein Arbeitstag schon mal verplant... ...arbeite ich jetzt regulär 2-2,5 Std./Tag dann muss man sich doch in der gleichen Woche um einen Ausgleich bemühen, oder nicht? Vor allem auf Kosten der regulären Arbeit...
10.03.2008 um 18:59 Uhr
eigentlich ja, allerding ist das Problem die Reglung ob eben die alten Stunden aus dem letzten Jahr ausbezahlt werden oder nicht. und wenn mann die abfeiern soll zieht sich logischerweiße ein ratenschwanz hinterher. weil jetzt auch noch Stunden von dem schulungen dazu kommen und das ganze ist nicht so einfach wenn sich die GL auf den Kopf stellt und der BRV sich nicht sehr viel traus zu sagen, bzw. noch nicht so sicher ist in der Gesetzeslage.
10.03.2008 um 19:31 Uhr
Alles was älter als 4 Wochen ist, könnt ihr euch auszahlen lassen: §37(3) BetrVG
11.03.2008 um 10:38 Uhr
Hallo Nalla, zu Deiner 2. Frage würde ich empfehlen die FaSi (Fachkraft für Arbeitssicherheit ) oder den Arbeitsmediziner mit ins Boot zu nehmen. Die können Euch auf jeden Fall helfen. Ansonsten Gespräche mit dem AG führen und ihm klar machen das evtl AU zeiten der MA deutlich teurer werden können, als vernünftig zu heizen. Außerdem den AG auf seine gestzlichen Pflichten hinweisen und nötigenfalls mit dem Gewerbeaufsichtsamt (Amt für Arbeitsschutz) und der BG drohen. Die Berufsgenossenschuft und die Gewerbeaufsicht gehen übrigens auch anonymen Hinweisen nach. Außerdem würde ich empfehlen ein BRM in Arbeitsschutz schulen zu lassen gibt überall Seminare dafür und als BR müßt ihr ja auch Mitglieder in die Arbeitsschutzausschuss Sitzungen entsenden und ohne Schulungen versteht ihr da sicher nur Bahnhof.
LG Kater Carlo
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