Hallo, wir haben einen Gütetermin im Beschlussverfahren bei Gericht. Wir haben Anträgen zu §§99/100 widersprochen, aber der AG meint er sei 100% im Recht und hat einen Zustimmungsersetzungsantrag gestellt, nun stellt sich die Frage geht nur unser Vorsitzender hin oder wäre eine anwaltliche Vertretung besser, einige tendieren zu letzterem andere sagen, die Kosten für einen Anwalt nur für einen Gütetermin würden wir nie und nimmer vom AG erlaubt bekommen. Wer hat Erfahrung in solchen Dingen, wie gehen wir richtig vor. Danke für Antworten zur Lösung und Tipps
Neuling45