Erstellt am 01.10.2019 um 09:17 Uhr von Pickel
ernsthaft? Du erwartest eine Antwort auf die Frage ob gegen eure BV verstoßen wurde ohne die BV hier vorzustellen?
Erstellt am 01.10.2019 um 09:30 Uhr von Ishani
Ich habe hier keine Möglichkeit gesehen, Dokumente zur Verfügung zu stellen. Vielleicht kannst du mir ja einen Tipp geben?
Erstellt am 01.10.2019 um 09:33 Uhr von celestro
"Liegt hier ein Verstoß gegen unsere "Betriebsvereinbarung für Innerbetriebliche Stellenausschreibung" vor?"
Ja / Nein / Vielleicht
Kommt darauf an, was in dieser BV drin steht. Ich würde im Moment aber eher zu einem Nein tendieren, denn die BV bindet Euren Betrieb, nicht den Mutterkonzern.
"Ich habe hier keine Möglichkeit gesehen, Dokumente zur Verfügung zu stellen. Vielleicht kannst du mir ja einen Tipp geben?"
Mein Tipp .... niemals interne Dokumente zur Verfügung stellen. Aber zumindest solltest Du erläutern, gegen welchen Punkt das hier Deiner Meinung nach verstoßen könnte. Also wenn in der BV zum Beispiel drin steht, dass auch über Ausschreibungen vorher der BR zu informieren ist, dann könnte das ggf. einen Verstoß darstellen.
Erstellt am 01.10.2019 um 09:52 Uhr von Ishani
Hallo Celestro,
danke für deine Rückmeldung.
Ja, du hast Recht, was die Veröffentlichung angeht! Mein Fehler!
Es ist definiert, dass interne Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden müssen und anschließend darf extern ausgeschrieben werden.
Wir wissen es nicht genau, ob da ein Verstoß vorliegt. Wenn man die BV betrachtet, wäre es kein Verstoß, da die BV zwischen unserem Unternehmen und dem BR abgeschlossen wurde.
Da es aber, nach Rücksprache mit der GF, sich offensichtlich um die Stelle unserer Mitarbeiterin handelt und die Stellenausschreibung gleich extern ausgeschrieben wurde, sind wir verunsichert, ob nicht doch ein Verstoß vorliegt. Klar ist, das es da jetzt erstmal keine Probleme gibt, wenn sie extern jemanden finden, denn wir als BR, können die Einstellung ja dann verweigern, da nicht intern ausgeschrieben wurde.
Erstellt am 01.10.2019 um 10:39 Uhr von seehas
Euer Unternehmen hat bei Mutterkonzern nachgefragt, ob im Pool jemand ist der die vakante Stelle besetzen kann. Der Mutterkonzern stellt fest, dass er niemanden hat und fängt an jemanden zu suchen, nicht explizit für euer Unternehmen, aber doch so dass die Aufgaben um die es bei euch geht erfüllt werden können. Habe ich das richtig verstanden?
In diesem Fall ist der Mutterkonzern tätig und nicht euer Unternehmen. Wenn es auf Konzernebene eine BV zum Thema gibt, dann greift die. Eure jedenfalls nicht, denn für euer Unternehmen ist die Stelle ja nicht ausgeschrieben. Der Mutterkonzern sucht einen "Springer".
Erstellt am 01.10.2019 um 11:30 Uhr von Pjöööng
Ganz so einfach würde ich mir das nicht machen. Falls der Mutterkonzern hier tatsächlich eine Stellenausschreibung für eine Stelle die bei der deutschen Tochter besetzt werden soll geschaltet hat (was eigentlich schon ungewöhnlich ist), dann wäre zumindest zu prüfen inwieweit sich das die deutsche Tochter anrechnen lassen muss.
Als Arbeitgeber würde ich hier aber ganz einfach darauf verweisen dass Eure verbrieften Rechte ja erst bei der Einstellung selber zum Tragen kommen. Dort könnt Ihr prüfen ob die Stelle vereinbarungsgemäß ausgeschrieben wurde. Wenn hier eine Stelle ausgeschrieben wurde die gar nicht besetzt werden soll, so entstehen Euch daraus auch keine Rechte.
Erstellt am 01.10.2019 um 11:43 Uhr von celestro
"Als Arbeitgeber würde ich hier aber ganz einfach darauf verweisen dass Eure verbrieften Rechte ja erst bei der Einstellung selber zum Tragen kommen."
Du läßt also den Part aus der BV:
"Es ist definiert, dass interne Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden müssen und anschließend darf extern ausgeschrieben werden."
einfach sang und klanglos unter den Tisch fallen?
Erstellt am 01.10.2019 um 11:52 Uhr von Ishani
Hi Celestro,
"Es ist definiert, dass interne Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden müssen und anschließend darf extern ausgeschrieben werden."
Nein, dieser Part ist in der BV festgelegt. Das wird nicht unter den Tisch fallen gelassen.
Hi Seehas,
ja, hast du richtig verstanden.
Erstellt am 01.10.2019 um 12:30 Uhr von BRHamburg
Der weitere Ablauf dürfte wohl sein: Der Mutterkonzern findet eine MitarbeiterIn und " stellt sie der Tochter zur Verfügung " Die Tochter schreibt die Stelle entsprechend der BV intern aus und findet leider keinen geeigneten Kandidaten. Also extern gesucht und oh Wunder eine geeignete MitarbeiterIn bewirbt sich. Sachgrundbefristeter Arbeitsvertrag und alle sind glücklich.
Erstellt am 01.10.2019 um 13:01 Uhr von celestro
"Nein, dieser Part ist in der BV festgelegt. Das wird nicht unter den Tisch fallen gelassen."
Das war an Pjöööng gerichtet.
Erstellt am 01.10.2019 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Nö Celestro, diesen Part habe ich sehr akurat beachtet.
Nach allem was hier geschrieben wurde, gibt es keine interne Stelle die zu besetzen ist. Den Gegenbeweis kann der BR erst antreten wenn er zu der Einstellung gehört wird.