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Verstoß gegen BV Innerbetriebliche Stellenausschreibung?

I
Ishani
Okt 2019 bearbeitet

Moin Betriebsräte,

folgender Sachverhalt: wir sind ein Tochterunternehmen von einem französischen Konzern. Unser Unternehmen hat 4 Standorte in Deutschland und um einen Standort geht es in diesem Fall, genauer gesagt um eine Mitarbeiterin. Diese MA ist Senior Project Managerin und leider schon seit längerer Zeit krankheitsbedingt abwesend, was die Situation an diesem Standort ohne diese Führungsposition auch widerspiegelt. Diese MA hatte mich vor einiger Zeit kontaktiert, weil sie im Internet auf eine Stellenausschreibung gestoßen ist, die genau ihre Position beschreibt. Der BR hat sich dann um dieses Thema gekümmert und es ist dabei herausgekommen, dass unser Mutterkonzern diese Stellenausschreibung veröffentlicht hat. Nach Rücksprache mit der GF, wurde dies bestätigt, allerdings auch betont, dass dies gar nicht die Absicht war, diese Stelle auszuschreiben, sondern lediglich beim Mutterkonzern nachzufragen, ob eventuell MA im MA-Pool vorhanden wären, für den Fall das die betroffene Mitarbeiterin noch länger krank ist oder nicht mehr wieder kommt. Nichts desto trotz, wurde diese Stell extern ausgeschrieben, ohne uns als BR mit zu involvieren und genau das ist jetzt der Knackpunkt! Liegt hier ein Verstoß gegen unsere "Betriebsvereinbarung für Innerbetriebliche Stellenausschreibung" vor? Denn diese Stellenausschreibung wurde nämlich nicht von unserem Unternehmen publiziert, sondern vom Mutterkonzern und in der Stellenausschreibung findet man jetzt auch keinen Hinweis, dass diese Stellenausschreibung für unser Unternehmen ist, allerdings ist diese Stelle offensichtlich zugeschnitten auf die Position die diese Mitarbeitern aktuell noch besetzt. Es ist nämlich auch so, dass unser Mutterkonzern an unserem und auch an dem Standort von der Mitarbeiterin keine Projekte in diesem Bereich besitzt um es dann so auslegen zu können, dass es für deren eigenen Projekte gehen würde.

Wie seht ihr das? Hat jemand auch schon Mal so einen Fall gehabt oder gehört? Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen.

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Community-Antworten (11)

P
Pickel

01.10.2019 um 11:17 Uhr

ernsthaft? Du erwartest eine Antwort auf die Frage ob gegen eure BV verstoßen wurde ohne die BV hier vorzustellen?

I
Ishani

01.10.2019 um 11:30 Uhr

Ich habe hier keine Möglichkeit gesehen, Dokumente zur Verfügung zu stellen. Vielleicht kannst du mir ja einen Tipp geben?

C
celestro

01.10.2019 um 11:33 Uhr

"Liegt hier ein Verstoß gegen unsere "Betriebsvereinbarung für Innerbetriebliche Stellenausschreibung" vor?"

Ja / Nein / Vielleicht

Kommt darauf an, was in dieser BV drin steht. Ich würde im Moment aber eher zu einem Nein tendieren, denn die BV bindet Euren Betrieb, nicht den Mutterkonzern.

"Ich habe hier keine Möglichkeit gesehen, Dokumente zur Verfügung zu stellen. Vielleicht kannst du mir ja einen Tipp geben?"

Mein Tipp .... niemals interne Dokumente zur Verfügung stellen. Aber zumindest solltest Du erläutern, gegen welchen Punkt das hier Deiner Meinung nach verstoßen könnte. Also wenn in der BV zum Beispiel drin steht, dass auch über Ausschreibungen vorher der BR zu informieren ist, dann könnte das ggf. einen Verstoß darstellen.

I
Ishani

01.10.2019 um 11:52 Uhr

Hallo Celestro,

danke für deine Rückmeldung. Ja, du hast Recht, was die Veröffentlichung angeht! Mein Fehler!

Es ist definiert, dass interne Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden müssen und anschließend darf extern ausgeschrieben werden.

Wir wissen es nicht genau, ob da ein Verstoß vorliegt. Wenn man die BV betrachtet, wäre es kein Verstoß, da die BV zwischen unserem Unternehmen und dem BR abgeschlossen wurde. Da es aber, nach Rücksprache mit der GF, sich offensichtlich um die Stelle unserer Mitarbeiterin handelt und die Stellenausschreibung gleich extern ausgeschrieben wurde, sind wir verunsichert, ob nicht doch ein Verstoß vorliegt. Klar ist, das es da jetzt erstmal keine Probleme gibt, wenn sie extern jemanden finden, denn wir als BR, können die Einstellung ja dann verweigern, da nicht intern ausgeschrieben wurde.

S
seehas

01.10.2019 um 12:39 Uhr

Euer Unternehmen hat bei Mutterkonzern nachgefragt, ob im Pool jemand ist der die vakante Stelle besetzen kann. Der Mutterkonzern stellt fest, dass er niemanden hat und fängt an jemanden zu suchen, nicht explizit für euer Unternehmen, aber doch so dass die Aufgaben um die es bei euch geht erfüllt werden können. Habe ich das richtig verstanden? In diesem Fall ist der Mutterkonzern tätig und nicht euer Unternehmen. Wenn es auf Konzernebene eine BV zum Thema gibt, dann greift die. Eure jedenfalls nicht, denn für euer Unternehmen ist die Stelle ja nicht ausgeschrieben. Der Mutterkonzern sucht einen "Springer".

P
Pjöööng

01.10.2019 um 13:30 Uhr

Ganz so einfach würde ich mir das nicht machen. Falls der Mutterkonzern hier tatsächlich eine Stellenausschreibung für eine Stelle die bei der deutschen Tochter besetzt werden soll geschaltet hat (was eigentlich schon ungewöhnlich ist), dann wäre zumindest zu prüfen inwieweit sich das die deutsche Tochter anrechnen lassen muss.

Als Arbeitgeber würde ich hier aber ganz einfach darauf verweisen dass Eure verbrieften Rechte ja erst bei der Einstellung selber zum Tragen kommen. Dort könnt Ihr prüfen ob die Stelle vereinbarungsgemäß ausgeschrieben wurde. Wenn hier eine Stelle ausgeschrieben wurde die gar nicht besetzt werden soll, so entstehen Euch daraus auch keine Rechte.

C
celestro

01.10.2019 um 13:43 Uhr

"Als Arbeitgeber würde ich hier aber ganz einfach darauf verweisen dass Eure verbrieften Rechte ja erst bei der Einstellung selber zum Tragen kommen."

Du läßt also den Part aus der BV:

"Es ist definiert, dass interne Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden müssen und anschließend darf extern ausgeschrieben werden."

einfach sang und klanglos unter den Tisch fallen?

I
Ishani

01.10.2019 um 13:52 Uhr

Hi Celestro,

"Es ist definiert, dass interne Stellen zunächst für 2 Wochen intern ausgeschrieben werden müssen und anschließend darf extern ausgeschrieben werden." Nein, dieser Part ist in der BV festgelegt. Das wird nicht unter den Tisch fallen gelassen.

Hi Seehas,

ja, hast du richtig verstanden.

B
BRHamburg

01.10.2019 um 14:30 Uhr

Der weitere Ablauf dürfte wohl sein: Der Mutterkonzern findet eine MitarbeiterIn und " stellt sie der Tochter zur Verfügung " Die Tochter schreibt die Stelle entsprechend der BV intern aus und findet leider keinen geeigneten Kandidaten. Also extern gesucht und oh Wunder eine geeignete MitarbeiterIn bewirbt sich. Sachgrundbefristeter Arbeitsvertrag und alle sind glücklich.

C
celestro

01.10.2019 um 15:01 Uhr

"Nein, dieser Part ist in der BV festgelegt. Das wird nicht unter den Tisch fallen gelassen."

Das war an Pjöööng gerichtet.

P
Pjöööng

01.10.2019 um 15:22 Uhr

Nö Celestro, diesen Part habe ich sehr akurat beachtet.

Nach allem was hier geschrieben wurde, gibt es keine interne Stelle die zu besetzen ist. Den Gegenbeweis kann der BR erst antreten wenn er zu der Einstellung gehört wird.

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