Hallo, bei uns sind momentan JAV Wahlen, es gibt drei gültige Wahlvorschläge, zwei mit zwei Personen und einen mit einer. Auf dem einen stehe ich, an zweiter Stelle, aber nicht aus einem bestimmten grund, sonder das hat sich durch Zufall so ergeben. Dies ist geschehen , da ich davon ausging, dass es sich nicht um eine wahl mit starren listen handelt, was nun aber der Fall ist. In den vorbereitungveranstalltungen war nie die Rede von einem solchen Wahlverfahren, sondern nur von einen Personenwahl. Ist dies nun zulässig? Und wenn nicht, auf welcher Rechtsgrundlage??
Wir sind übrigens 24 Azubis und es gibt drei Plätze in der JAV.