Hallo und schön, daß ich dieses Forum gefunden habe!
Meine Frage: Der BR hat eine Anfrage zur Zustimmung vom ARBG vorliegen. In der Vergangenheit haben wir immer die Bewerbungsunterlagen, ein Zustimmungsformular und die Angaben zu Gehalt, Abteilung und Tätigkeit des Bewerbers erhalten. Auch alles nach §99BetrVG okay.
Seit letzter Woche will und der Personalleiter aber die Gehaltsangaben nicht mehr mitteilen. Die Begeründung lautet, daß wir im Rahmen der MBR kein Recht darauf hätten. Wir sollen uns aber auf die Aussage verlassen, daß dies im Rahmen liegt. Die (anonymisierte) Gehaltsliste kann der BRV ja einsehen. Leider hilft das natürlich bei einer Einstellung nicht.
Außerdem ist der BRV derzeit nicht im Haus u. die Entscheidung soll ich nun als stellv. BRV treffen.
Der ARBG meint, der BR hätte nur ein MBR bezüglich der Integrationsfähigkeit des Bewerbers im Unternehmen. Wie kann ich das beurteilen, wenn der BR beim Bewerbergespräch nicht anwesend ist?
Also die Frage: Welche Informationen muss der ARBG tatsächlich vorlegen???
Danke sagt der Dalai Lama!