W.A.F. LogoSeminare

Welche Infos muß der ARBG bei Einstellung vorlegen?

DL
Dalai Lama
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und schön, daß ich dieses Forum gefunden habe! Meine Frage: Der BR hat eine Anfrage zur Zustimmung vom ARBG vorliegen. In der Vergangenheit haben wir immer die Bewerbungsunterlagen, ein Zustimmungsformular und die Angaben zu Gehalt, Abteilung und Tätigkeit des Bewerbers erhalten. Auch alles nach §99BetrVG okay. Seit letzter Woche will und der Personalleiter aber die Gehaltsangaben nicht mehr mitteilen. Die Begeründung lautet, daß wir im Rahmen der MBR kein Recht darauf hätten. Wir sollen uns aber auf die Aussage verlassen, daß dies im Rahmen liegt. Die (anonymisierte) Gehaltsliste kann der BRV ja einsehen. Leider hilft das natürlich bei einer Einstellung nicht. Außerdem ist der BRV derzeit nicht im Haus u. die Entscheidung soll ich nun als stellv. BRV treffen. Der ARBG meint, der BR hätte nur ein MBR bezüglich der Integrationsfähigkeit des Bewerbers im Unternehmen. Wie kann ich das beurteilen, wenn der BR beim Bewerbergespräch nicht anwesend ist? Also die Frage: Welche Informationen muss der ARBG tatsächlich vorlegen??? Danke sagt der Dalai Lama!

4.41802

Community-Antworten (2)

P
pirat

05.03.2008 um 00:26 Uhr

@Dalai Lama

§ 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu überprüfen ist unter anderem folgendes... an welchem Arbeitsplatz der Bewerber mit welcher Arbeit eingesetzt werden soll und nach welcher Entgeltgruppe (Tarifgruppe, betriebliche Lohngruppe einschließlich der Zahlung von Zuschlägen) die Vergütung erfolgen soll. Die vorgesehene Eingruppierung muß vom BR überprüft werden ergo....diese Unterlagen muß er vorlegen....

lies mal... http://www.verdi-bub.de/basisinformationen/betriebsratsarbeit/einstellungen

besonder von Intersse die Andere Seite... http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung25991.html

....wenn der BR beim Bewerbergespräch nicht anwesend ist.... darauf hast du kein Anrecht!

D
DonJohnson

05.03.2008 um 01:35 Uhr

also so langsam verstehe ich den Kölner - das tut mir echt schon selbst weh, weil ich dachte, dass man sich ausfürlich zu Worte melden muß, aber bei solchen Beiträgen fehlen mir die solchen. Und wenn ich dann noch den Nick lese, - nun ja - wer nicht kämpfen will hat schon verloren!!!

@Kölner Sorry, dass ich dir unrecht getan habe.

Q Forum Nicht nur immer meckern - wenn auch ich mal ein wenig daneben liege, steinigt mich nicht - sind viele Beiträge hier wo keiner von euch was gegen sagt, also bleibt fair, mehr verlange ich nicht.

Ihre Antwort