Erstellt am 04.03.2008 um 14:11 Uhr von wölfchen
Hallo appletree,
bitte nicht den Arbeitgeber "in seine Schranken verweisen", das wäre für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht so förderlich. ;-)) Aber ihn an seine gesetzlichen Pflichten erinnern - und das mit allem Nachdruck, das ist schon wichtig. Da hilft aber nach meiner Erfahrung nur ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu einen Beschluss fassen und dann gemeinsam mit RA einen Präzedenzfall rauspicken und angehen. Eine pauschale Pflichterinnerung gibt keiner. Manchmal hilft schon eine saftige Rechnung vom Rechtsanwalt, ihn zu disziplinieren. Viel Erfolg!
Erstellt am 04.03.2008 um 14:15 Uhr von appletree
@wölfchen
War gerade in Rage. Klar reicht auch erst mal ihn an seine gesetzlichen Pflichten zu erinnern. Danke werden wir tun.
appletree
Erstellt am 04.03.2008 um 15:01 Uhr von DonJohnson
Anscheinend ist dir schon geholfen :-)
Also nur weil ihr bitte bitte bitte sagt, wird er sich nciht ändern. Natürlich müßt ihr ihn drauf hinweisen, aber das habt ihr sicher schon gemacht. Hat sich dann was geändert? Vermutlich nciht. Also ist es eigentlich soweit, nun rechtliche Schritte zu benennen! Welche, liegt am jeweiligen Fall. Als letzte Konsequenz solltet ihr ihn auf § 119 BetrVG hinweisen. Aber achtung - Drohungen damit nutzen sich ab, wenn man sie nciht wirklich durch zieht. Aber erst einmal würde ich auch den Weg über Einigungsstellen, und Arbeitsgerichte gehen. Schon deshalb, da es immer sein Geld ist ;-)
Erstellt am 04.03.2008 um 15:23 Uhr von wölfchen
. . . eins hatte ich noch vergessen: die Pflichtverletzungen des AG müssen natürlich belegbar sein (schriftliche Aufforderungen etc.) und: eine Pflichtverletzung reicht auch nicht, dass das AG irgendwelche drastischen Maßnahmen androht bzw. ergreift - es müssen schon mehrere vorgelegen haben und diese wie beschrieben nachweislich. Solltet ihr keine schriftlichen Nachweise haben, heißt das: ab sofort sammeln! Aber das kann Euch ein Anwalt besser erläutern . . .