ist es rechtlich einwandfrei, mehrere Deutschland- und vor allen Dingen Europaweit arbeitetende MitarbeiterInnen per Videokonferenz an einer Betriebsversammlung teilnehmen zu lassen, wenn ausschließlich der/die moderiernden BRM, die explizit ihr Einverständnis gegeben haben, gezeigt werden?
Den teilnehmenden KollegInnen wird mitgeteilt, daß niemand ohne sein Einverständnis abgebildet wird.
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Betriebsversammlung Teil 1
Betriebsratsarbeit professionell darstellen