W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung per Videoübertragung?

S
SSGG
Jan 2018 bearbeitet

Moin KollgInnen,

ist es rechtlich einwandfrei, mehrere Deutschland- und vor allen Dingen Europaweit arbeitetende MitarbeiterInnen per Videokonferenz an einer Betriebsversammlung teilnehmen zu lassen, wenn ausschließlich der/die moderiernden BRM, die explizit ihr Einverständnis gegeben haben, gezeigt werden? Den teilnehmenden KollegInnen wird mitgeteilt, daß niemand ohne sein Einverständnis abgebildet wird.

5.13702

Community-Antworten (2)

W
Waschbär

03.03.2008 um 13:29 Uhr

SSGG, nö, jeder muss seinen willen bekunden .-)

p.s mir zeifelt auch daran,das jeder die möglichkeit hat sich "auszutauschen" das ist ja der kernpunkt der BV...

P
pirat

03.03.2008 um 23:57 Uhr

Ahoi, SSGG

lies mal....interessant! Videokonferenzen sind bei Einhaltung weniger Grundregeln unproblematisch durchführbar

http://www.math.uni-wuppertal.de/Datenschutz/Video.html

Ihre Antwort