Ein guten Morgen wünsche ich !
ein MA der seid 01.03.2005 in Erziehungsurlaub war und jetzt wieder da ist,möchte sein urlaub von 2005 nehmen.
lt. BErzGG §17 hat er auch anrecht darauf aber meine frage jetzt: nur für Jan,Feb oder die ganze zeit wo er in Erziehungsurlaub war ?

ich danke euch für eure antworten schon im vorraus

enes