Hallo liebe Gemeinde,

ich bin selbst neu im Betriebsrat und habe da ein paar Fragen zu einem ganz besonderen Thema.

Angenommen die Führungskraft eines Betriebes mahnt einen (oder ggf. mehrere) Mitarbeiter an, bitte zukünftig während der Dienstzeit bspw. nicht auf das Privattelefon zu schauen und/oder sich bei Raucherpausen auszustempeln, da dieses beim anschauen der Videoüberwachungsanlage bzw. auf das schauen des Ausgabegerätes (Monitor) aufgefallen sei.

Besagte Anlage zeichnet (speichert) allerdings nichts auf, sondern zeigt "nur" live Geschehnisse an, daher auch temporär.

Die Kameras wären eigentlich dafür gedacht, Vandalismus vorzubeugen. Zum Beispiel in einem Freibad.

Der Betriebsrat hatte beschlossen, das die Kameras nur über Nacht aufzeichnen dürfen und am Tag während des Betriebes nicht, um hier schon der Überwachung vorzubeugen, da Zweifel vom Personal geäußert wurden.

Dabei wurde dem Personalrat in der Vergangenheit aber konkret kein Mitbestimmungsrecht eingeräumt, das die Installation der Überwachungsgeräte überhaupt stattfinden darf bzw. soll, sondern lediglich der oben genannte Fall (nachträglich, also nach Fertigstellung der Installation) entschieden worden ist, das die Kameras nur über Nacht aufzeichnen dürfen.


Wäre es erlaubt seine Mitarbeiter so zu überwachen und welche Möglichkeiten hat der BR nun?