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Arbeitszeiterhöhung auf 12 Std. - Wer hat mit dem Thema schon einmal Erfahrung?

K
Kaufmann
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Mitarbeiter arbeiten 8 Stunden pro Tag. Durch notwendige Reparaturarbeiten an der öffentl. Versorgung (Strom, Gas, Wasser) besteht eine zusätzliche Arbeitsbereitschaft. Die Mitarbeiter kommen im Rahmen der Arbeitsbereitschaft bei notwendigen Reparaturen für höchstens 2 Stunden zur Baustelle um eine Höchstarbeitzeit von 10 Stunden nicht zu überschreiten. Die Geschäftsführung ist jetzt an uns herangetreten um die Arbeitszeit innerhalb der Arbeitsbereitschaft auf 4 Stunden zu erhöhen. Damit kämen die Mitarbeiter auf einen 12 Stunden Tag. Die finanzielle Ausstattung ist sehr großzügig und nicht das Problem. Wir kennen natürlich das ArbZG und möchten nicht, das unsere Mitarbeiter über 10 Stunden hinausarbeiten. Die Geschäftsführung hat bereits mit der Aufsichtsbehörde gesprochen. Wer hat mit dem Thema schon einmal Erfahrung?

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Community-Antworten (2)

W
Werner

25.02.2008 um 08:56 Uhr

Moin Kaufmann, also ich denke das in dem von Dir beschriebenen Fall der §14 des ArbZG in Betracht gezogen werden kann. Dementsprechend kann von der täglichen Höchstarbeitszeit nach oben abgewichen werden.

DAH
Der alte Heini

25.02.2008 um 12:19 Uhr

Kaufmann der schon genannte § 14 ArbzG dürfte für Genanntes nicht infrage kommen, da dieser § nur Möglichkeiten für Außergewöhnliche Fälle regelt und dazu dürften geplante Bereitschaftszeiten nicht gehören.

Entsprechende Handlungsmöglichkeiten für ein Betriebsrat ergeben sich aus § 7 ArbzG. Aufgrund dieses Gesetzes kann der BR mit einer BV nicht nur Bereitschaftszeiten regeln, sondern auch Vorgaben für Ausgleichszeiten festschreiben.

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