Erstellt am 22.02.2008 um 21:20 Uhr von Mona-Lisa
@Krötli,
BAG, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 ABR 45/04
nur, ob die Kinderbetreuung auch übernommen werden muss, bin ich mir nicht sicher......
Erstellt am 22.02.2008 um 21:23 Uhr von Kölner
@Krötli
BAG-Urteil vom 25.05.04.
Inwiefern Du auch noch nach § 40 BetrVG Kinderbetreuungskosten geltend machen kannst, weiss ich ehrlich gesagt nicht.
Bei TzBfG oder und Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeit wäre es möglich...
Erstellt am 23.02.2008 um 14:07 Uhr von pirat
@Kölner
2004???
@ Krötli
(LAG Hessen, Beschluss vom 22.07.1997 - Aktenzeichen 4/12 TaBV 146/96
(Vorinstanz: ArbG Frankfurt/M. - 14 BV 396/95 - 29.05.96)
(Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds)
Kinderbetreuungskosten können als persönliche Aufwendungen eines Betriebsratsmitgliedes zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats gehören (hier: Betreuung dreier minderjähriger Kinder durch eine zu bezahlende Tagesmutter an Nachmittagen, an denen die sonst beim Arbeitgeber in Teilzeit an Vormittagen beschäftigte Mutter als Mitglied des Gesamtbetriebsrates an dessen Sitzungen teilnahm).