Erstellt am 22.02.2008 um 19:51 Uhr von DonJohnson
Naja, Grundsätzlich sollten Dinge die das MBR des BR angehen in BV geregelt werden - ABER: Es gibt Tarifsperren nach §77 Abs 3 BetrVG. Um was geht es genau?
Erstellt am 26.02.2008 um 00:17 Uhr von Der alte Heini
Also ich würde erst einmal den § 87 BetrVG abarbeiten.
Da habt ihr ersteinmal genug zu tun.
Erstellt am 09.03.2008 um 13:58 Uhr von Leonidas
Ich glaube ich sollte es etwas genauer erklähren: Unser Lohn kommt pünktlich, Urlaubsplanung ist auch ok, unser Betrieb hatt über 100 AN , wir haben aber keinen Wirtschaftsausschuß! Unsere Arbeitszeiten sind 5 Tage und in der folge Woche 6 tage, und nur eine Abteilung hatt über 5000 überstunden, alle anderen so ca 400 und einige sogar gar keine! Wir sind in der Gastromomie tätig. Lieferservice. wie soll ich mich nun verhalten? die restlichen BM haben angeblich schon alles versucht ( Chef droht mit streichungen der sozialleistungen). Und vor das gericht wollen sie nicht gehen. Ich habe die gesetze alle gelesen, aber was mache ich jetzt?
Erstellt am 09.03.2008 um 14:32 Uhr von spartacus
moin Leonidas,
wie die vorredner schon sagten gibt es Mitbestimmungsrechte die ihr einfordern solltet. bleibt der AG stur hilft bleibt nur die rechtliche Klärung. Wollt ihr das nicht, weil
ihr "erpressbar" seid ? könnt ihr euch auflösen. Hört sich hart an - ist aber so. Recht haben heißt noch lange nicht, Recht bekommen! Ihr müßt das im Gremium diskutieren!
Erstellt am 09.03.2008 um 14:57 Uhr von pirat
@Leonidas
ergänzend zu meinen Vorschreibern...
....unser Betrieb hatt über 100 AN , wir haben aber keinen Wirtschaftsausschuß! ....ab 101 MA... Entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz muss ein Betriebsrat eines Unternehmens ab einer Mitarbeiteranzahl von in der Regel mehr als 100 einen WA einrichten.
§ 106 BetrVG (1)Wirtschaftsausschuss