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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnkürzung - Ist es möglich unbezahlter Mehrarbeit unter Vorbehalt zuzustimmen?

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ralle15
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Morgen Ich habe folgendes Problem und benötige ein paar Tipps von euch, ich sag schon mal Danke für eure Mühe. So unsere Firma ( Mittelständigessunternehmen 96 Mitarbeiter in Ländlicher Gegend ) wollte letztes Jahr Insolvenz anmelden durch einer Abstimmung bei einer Betriebsversammlung haben die Mitarbeiter Beschlossen 4 Jahre auf Urlaubs und Weihnachtsgelde zu verzichten im Gegenzug hatte der AG Privatvermögen in die Firma gesteckt und uns versprochen die Produktivität durch Veränderungen zu steigern und den Betrieb zu retten. Auch nach starken drängen des BR ist nichts Wesentliches Passiert. Heute stehen wir vor denselben Problem wie letztes Jahr, der AG hat kein Geld um Rohstoffe einzukaufen. Es kam zu einer Sitzung zwischen AG und BR in der der AG von uns einen Anhebung der Wochenarbeitszeit von 2,5h unbezahlt wünscht. Wir sagen ohne Sanierungsplan gibt es nichts von uns und es muss nach vorlagen de Plans mit der Belegschaft abgesprochen werden was sie von diesen halten und ob sie diesen zustimmen. Ist es möglich dieser Mehrarbeit unter Vorbehalt zuzustimmen und sobald der AG den Sanierungsplan nicht umsetzt die Wochenarbeitszeit wieder zurück zusetzen und den AG auf Zahlung der schon geleisteten Stunden zu Verklagen? Der Punkt ist, es ist der größte AG in der Umgebung und der BR möchte oder besser müsste die Arbeitsplätze retten aber nicht den Untergang nur hinziehen, ach ja der Auftrags Eingang ist sehr gut und wird so schnell nicht abreisen unser Problem ist die schlecht Produktivität.

Danke Ralle15

5.84106

Community-Antworten (6)

DAH
Der alte Heini

21.02.2008 um 15:33 Uhr

Über genanntes kann wohl in einer Betriebsversammlung abgestimmt werden um zB. einen Trend festzustellen, aber solche Abstimmungen haben keinerlei Rechtswirkung. Auch der Betriebsrat kann beabsichtigte Vereinbarungen nicht abschließen. Aufgrund jeglicher fehlender gesetzlicher Grundlage wäre so eine BV nichtig.

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ralle15

21.02.2008 um 20:07 Uhr

Danke für die Antwort. Diese ist mir aus dem BetrVG bekannt. Es geht mir darum den AG zu einer Sanierung de Unternehmens zu animieren auch wen sich dieses nur mit Tricks umsetzten lässt.

DAH
Der alte Heini

21.02.2008 um 23:42 Uhr

ralle15 wie willst Du den AG zu einer Sanierung zwingen. Der AG ist Herr seiner eigenen Geschäfte und kann in seinem "eigenen Laden" die wirtschaftlichen Entscheidungen so treffen wie er möchte. So wie der AG auch sagen kann, ich will nicht mehr, ich mache den Laden dicht. Dem BR bleibt nur die Möglichkeit der Überzeugungsarbeit.

Es ist aber falsch mit einer Abstimmung in einer Betriebsversammlung den Mitarbeitern vorzugaukeln, dass dieser Weg rechtmäßig ist um Ihnen des Weihnachtsgeldes und Urlaubsgeldes zu "berauben". Auch wenn der AG einen vernünftigen Sanierungsplan vorlegt, ist es dem BR nicht gestattet rechtswidrige Betriebsvereinbarungen abzuschließen und vielleicht den Kollegen das Gefühl geben das die Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich rechtmäßig ist. So vorzugehen finde ich übel. Vielleicht sollte der BR sich einmal Gedanken über den Sinn und Unsinn solche einer Vorgehensweise machen.

Wenn der AG permanent in diesen Schwierigkeiten steckt, dann sollte der BR sich für den Fall einer Pleite rüsten, sich jetzt noch entsprechend bilden, solange es noch möglich ist. Vielleicht gibt es schon Möglichkeiten für einen Sozialplan und da es sich ja wohl um einen größeren AG handelt, könnte man sich über eine Auffanggesellschaft Gedanken machen.

Übt man Lohnverzicht, wird sich das bei einer Schließung des Unternehmens nämlich noch einmal auswirken und zwar auf die Bezugshöhe des Arbeitslosengeldes. Von den geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse, möchte ich gar nicht reden.

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ralle15

23.02.2008 um 12:53 Uhr

Hallo Und danke für deine Ausführung alte Heini

Ich möchte die Belegschaft nicht hintergehen oder falsche Tatsachen vorspielen. Ich hab mit jeder Abteilung gesprochen mir ihre Meinung und Vorstellungen eingeholt, hab sie darauf hingewiesen das eine Betriebsvereinbarung nicht rechtens ist und das Lohnkürzungen nur das letzte mittel sind um ein Unternehmen zu retten (Urteil von 18.10.2007 Lohnkürzung nur bei Einsehen eines Sanierungsplans rechtens. Lohnkürzungen erst in letzter Instanz Laut Urteil darf eine Änderungskündigung, bei der dem Mitarbeiter ein geringerer Lohn angeboten wird, nur der letzte Ausweg sein. ) Die Arbeitnehmer möchten es schaffen das das Unternehmen überlebt und deswegen auf eine Sanierung drängen. Nun ist aber das Problem gibt es ein Sanierungsplan gibt es Änderungskündigung, aber wie kann ich den AG zum einhalten des Sanierungsplan bewegen? Da nun meinen Idee die Änderungskündigung an einen Betriebsvereinbarung binden in der zum Beispiel steht: Ist punkt1 des Sanierungsplans nicht in einer gewissen zeit umgesetzt verliert die Änderungskündigung ihre Wirksamkeit und der AG muss alle bis dahin geleisteten unbezahlte Arbeitsstunden nachzahlen. usw. usw. Ich hoffe auf eure Hilfe Danke schön Ralle15

DAH
Der alte Heini

23.02.2008 um 21:02 Uhr

Auch für Änderungskündigungen gelten die entsprechenden Vorgaben aus § 99 BetrVG. Somit kann die Zustimmung zu einer Änderungskündigung nur wirksam widersprochen werde, wenn die Vorgaben des § 99 Abs.2, Ziffer 1-6 BetrVG beachtet werden. Ich sehe keine vernünftige Möglichkeit eine rechtssichere BV abzuschließen.

Schon einmal überlegt, ob der AG nicht bewusst so handelt? Ein Insolvenzverfahren wird von einigen AG auch bewusst genutzt um Altlasten loszuwerden.

Im übrigen halte ich nichts von freiwilligen Lohnkürzung. Der großteil der AN wird damit negative Erfahrungen gemacht haben. Die wenigsten Betriebe wurden mit einer Lohnreduzierung gerettet. Auch dürfte es, wenn der Betrieb sich wieder erholt hat, Schwierigkeiten geben zum alten Lohnniveau zurückzukehren.

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ralle15

24.02.2008 um 20:01 Uhr

Ich danke noch einmal.

  1. werde ich den Sanierungsplan abwarten, diesen mit der Belegschaft durchschauen, wen möglich ( wen ich weis wo ) prüfen lassen.
  2. Keine BV zustimmen und wen es zu Unrechtgefertigten Änderungskündigungen kommen sollt widersprochen einlegen.

Mit freundlichen Grüßen ralle15

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