Erstellt am 21.02.2008 um 14:33 Uhr von Der alte Heini
Über genanntes kann wohl in einer Betriebsversammlung abgestimmt werden um zB. einen Trend festzustellen, aber solche Abstimmungen haben keinerlei Rechtswirkung.
Auch der Betriebsrat kann beabsichtigte Vereinbarungen nicht abschließen.
Aufgrund jeglicher fehlender gesetzlicher Grundlage wäre so eine BV nichtig.
Erstellt am 21.02.2008 um 19:07 Uhr von ralle15
Danke für die Antwort.
Diese ist mir aus dem BetrVG bekannt. Es geht mir darum den AG zu einer Sanierung de Unternehmens zu animieren auch wen sich dieses nur mit Tricks umsetzten lässt.
Erstellt am 21.02.2008 um 22:42 Uhr von Der alte Heini
ralle15
wie willst Du den AG zu einer Sanierung zwingen.
Der AG ist Herr seiner eigenen Geschäfte und kann in seinem "eigenen Laden" die wirtschaftlichen Entscheidungen so treffen wie er möchte. So wie der AG auch sagen kann, ich will nicht mehr, ich mache den Laden dicht.
Dem BR bleibt nur die Möglichkeit der Überzeugungsarbeit.
Es ist aber falsch mit einer Abstimmung in einer Betriebsversammlung den Mitarbeitern vorzugaukeln, dass dieser Weg rechtmäßig ist um Ihnen des Weihnachtsgeldes und Urlaubsgeldes zu "berauben".
Auch wenn der AG einen vernünftigen Sanierungsplan vorlegt, ist es dem BR nicht gestattet rechtswidrige Betriebsvereinbarungen abzuschließen und vielleicht den Kollegen das Gefühl geben das die Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich
rechtmäßig ist. So vorzugehen finde ich übel.
Vielleicht sollte der BR sich einmal Gedanken über den Sinn und Unsinn solche einer Vorgehensweise machen.
Wenn der AG permanent in diesen Schwierigkeiten steckt, dann sollte der BR sich für den Fall einer Pleite rüsten, sich jetzt noch entsprechend bilden, solange es noch möglich ist. Vielleicht gibt es schon Möglichkeiten für einen Sozialplan und da es sich ja wohl um einen größeren AG handelt, könnte man sich über eine Auffanggesellschaft Gedanken machen.
Übt man Lohnverzicht, wird sich das bei einer Schließung des Unternehmens nämlich noch einmal auswirken und zwar auf die Bezugshöhe des Arbeitslosengeldes.
Von den geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse, möchte ich gar nicht reden.
Erstellt am 23.02.2008 um 11:53 Uhr von ralle15
Hallo
Und danke für deine Ausführung alte Heini
Ich möchte die Belegschaft nicht hintergehen oder falsche Tatsachen vorspielen.
Ich hab mit jeder Abteilung gesprochen mir ihre Meinung und Vorstellungen eingeholt, hab sie darauf hingewiesen das eine Betriebsvereinbarung nicht rechtens ist und das Lohnkürzungen nur das letzte mittel sind um ein Unternehmen zu retten (Urteil von 18.10.2007 Lohnkürzung nur bei Einsehen eines Sanierungsplans rechtens. Lohnkürzungen erst in letzter Instanz
Laut Urteil darf eine Änderungskündigung, bei der dem Mitarbeiter ein geringerer Lohn angeboten wird, nur der letzte Ausweg sein. )
Die Arbeitnehmer möchten es schaffen das das Unternehmen überlebt und deswegen auf eine Sanierung drängen.
Nun ist aber das Problem gibt es ein Sanierungsplan gibt es Änderungskündigung, aber wie kann ich den AG zum einhalten des Sanierungsplan bewegen?
Da nun meinen Idee die Änderungskündigung an einen Betriebsvereinbarung binden in der zum Beispiel steht:
Ist punkt1 des Sanierungsplans nicht in einer gewissen zeit umgesetzt verliert die Änderungskündigung ihre Wirksamkeit und der AG muss alle bis dahin geleisteten unbezahlte Arbeitsstunden nachzahlen.
usw. usw.
Ich hoffe auf eure Hilfe Danke schön
Ralle15
Erstellt am 23.02.2008 um 20:02 Uhr von Der alte Heini
Auch für Änderungskündigungen gelten die entsprechenden Vorgaben aus § 99 BetrVG.
Somit kann die Zustimmung zu einer Änderungskündigung nur wirksam widersprochen werde, wenn die Vorgaben des § 99 Abs.2, Ziffer 1-6 BetrVG beachtet werden.
Ich sehe keine vernünftige Möglichkeit eine rechtssichere BV abzuschließen.
Schon einmal überlegt, ob der AG nicht bewusst so handelt?
Ein Insolvenzverfahren wird von einigen AG auch bewusst
genutzt um Altlasten loszuwerden.
Im übrigen halte ich nichts von freiwilligen Lohnkürzung. Der großteil der AN wird damit negative Erfahrungen gemacht haben. Die wenigsten Betriebe wurden mit einer Lohnreduzierung gerettet. Auch dürfte es, wenn der Betrieb sich wieder erholt
hat, Schwierigkeiten geben zum alten Lohnniveau zurückzukehren.
Erstellt am 24.02.2008 um 19:01 Uhr von ralle15
Ich danke noch einmal.
1. werde ich den Sanierungsplan abwarten, diesen mit der Belegschaft durchschauen, wen möglich ( wen ich weis wo ) prüfen lassen.
2. Keine BV zustimmen und wen es zu Unrechtgefertigten Änderungskündigungen kommen sollt widersprochen einlegen.
Mit freundlichen Grüßen ralle15